In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass bei der Glassammelstelle und der Alteisenmulde Fremdmaterialen entsorgt wurden. Der Gemeinderat Oeschgen weist die Bevölkerung darauf hin, dass bei der Glassammelstelle nur Glas entsorgt werden darf und bei der Alteisenmulde nur Alteisen. Vielen Dank für das Verständnis.
Mitteilungen Archiv
Oktober 2021
Die Bauarbeiten zur Sanierung der Hinterdorfstrasse werden voraussichtlich am 2. November 2021 beginnen.
Am Donnerstag, 21. Oktober 2021 findet um 19.00 Uhr ein Informationsabend für das Pilotenprojekt "Betreutes Wohnen in der Gemeinde" im Gasthof Ochsen (Saal) in Wölflinswil statt. Organisiert wird diese Veranstaltung durch den Verein "Fürenand Wölflinswil-Oberhof".
Weiter Informationen finden Sie unter https://www.vaof.ch/betreutes_wohnen_gemeinde.php oder im unten angehängten PDF
September 2021
Die ersten Nebelbänke sind da. Kürzere Tage und sinkende Temperaturen kündigen wie jedes Jahr die Herbstsaison an. Deshalb hat der TCS ein paar Tipps für Fussgänger, sowie auch für Autofahrer.
Fussgängern wie auch Velofahrer wird empfohlen, bei Dunkelheit möglichst helle, allenfalls mit reflektierenden Elementen besetze Kleidung zu tragen. Vor dem Überqueren der Strasse klare Absichten zeigen und Blickkontakt mit dem Fahrzeuglenker suchen. Das Vortrittsrecht gilt nie absolut. Fahrzeuge brauchen eine bestimmte Distanz, um anhalten zu können.
Autofahrern wird empfohlen, die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen. Zudem soll mehr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden. Bei Tieren auf der Strasse abblenden und hupen, riskante Ausweichmanöver sollten vermeidet werden.
Das Wahlbüro hat am 26. September 2021 wieder einige Stimmabgaben als ungültig protokolliert. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe folgende Vorgaben: Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben werden. Die Wahl- und Abstimmungszettel sind in das amtliche Stimmzettelcouvert (gelocht) zu legen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert, sondern zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Das Stimmzettelcouvert ist zu verschliessen. Bitte achten Sie auf eine pünktliche Abgabe der Wahl- und Abstimmungsunterlagen. Ab 9 Uhr des Wahl- und Abstimmungstages ist die Urne geschlossen und der Briefkasten wird nicht mehr geleert. Bei nicht beachten der Vorgaben und zu später Abgabe wird die Stimme nicht beachtet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei.
Die Gemeindewahlen vom 26. September 2021 für die Amtsperiode 2022/2025 haben zu folgenden Resultaten geführt:
1. Gemeinderat: Eingelangte Wahlzettel 410; Leere und ungültige Wahlzettel 6; In Betracht fallende Wahlzettel 404; Absolutes Mehr 182 Stimmen; Gewählt sind:
Alessandro Quaresima, bisher, 242 Stimmen
Marco Cafaro, bisher, 282 Stimmen
Keiser Yves, bisher, 285 Stimmen
Herzog-Lauber Esther, neu, 286 Stimmen
Wöhler-Milanovic Vesna, neu, 203 Stimmen
2. Gemeindeammann: Eingelangte Wahlzettel 410; Leere und ungültige Wahlzettel 6; In Betracht fallende Wahlzettel 404; Absolutes Mehr 167 Stimmen; Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht. Am 28. November 2021 findet der zweite Wahlgang statt.
3. Vizeammann: Eingelangte Wahlzettel 410; Leere und ungültige Wahlzettel 6, In Betracht fallende Wahlzettel 404; Absolutes Mehr 174 Stimmen; Gewählt ist: Yves Keiser, neu, 215 Stimmen.
Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Gemäss § 31 a ff. GPR wird am 28. November 2021 der zweite Wahlgang stattfinden.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Einwohnergemeinde Oeschgen, Schulraumerweiterung, Parzelle 320
Folgende Person hat bei der Gemeinde Oeschgen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Herr Armend Frrokaj, 2000, männlich, Kosovo, wohnhaft an der Schönaustrasse 433, 5072 Oeschgen.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
In der Neuen Fricktaler Zeitung werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen, publiziert. Auf Wunsch der Zeitung stellt ihr die Gemeinde jeweils zu Beginn des Jahres, eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu. Wer bereits zum jetzigen Zeitpunkt weiss, dass er/sie im Jahr 2022 keine Publikation möchte, meldet sich bitte bis am 31. Oktober 2021 bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 062 865 60 20, E-Mail: gemeindekanzlei@oeschgen.ch), damit diese Personen auf der Liste gestrichen werden können. Die Meldungen können auch laufend an die Gemeindeverwaltung gemacht werden, damit die Zeitung entsprechend informiert werden kann und somit keine Publikation erfolgt.
Anbei die Resultate der Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates für die Amtsperiode 2022/2025.
Anbei finden Sie die Resultate der eidg. Abstimmungen vom 26. September 2021.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Viktor und Monika Winter-Reimann, Ersatz Fenster und Dachfenster, Parzelle 875
- Martin Hürzeler, dreifacher Carport, Parzelle 330
- Einwohnergemeinde Oeschgen, Sanierung Mittel- und Hinterdorfstrasse, Parzelle 834
Die Bauarbeiten der Sanierung Mittel- und Hinterdorfstrasse werden nicht vor den Herbstferien 2021 beginnen. Der Baustart hat sich aufgrund einer Einwendung verzögert.
Baugesuch-Nr.: 28/2021
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Doppelgarage
Bauherrschaft: Alfred Vockinger und Silke Kraus
Grundeigentümer: Alfred Vockinger und Silke Kraus
Projektverfasser: hausconcept AG, Frieslirain 2, 6210 Sursee
Ort / Zone Breitenstrasse, Parzelle 982, Wohnzone W2A
Das Baugesuch liegt vom 27. September 2021 bis 27. Oktober 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Die Unternehmung Axpo Power AG wird im Verlaufe des Winters 2021/2022 die Bäume entlang der Hochspannungsleitung zurückschneiden.
Einwohnerinnen und Einwohner in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können beim Kanton Aargau Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung beantragen. Hier dazu die wichtigsten Informationen: Die SVA Aargau schickt im September 2021 potenziell anspruchsberechtigten Personen (Basis bildet die def. Steuerveranlagung 2019) einen Anmeldecode. Wenn Sie keinen Code erhalten haben, können Sie diesen ab Oktober 2021 unter www.sva-ag.ch/pv bestellen. Ihren Code geben Sie innerhalb von 6 Wochen unter www.sva-ag.ch/pv-online ein. Zusätzlich zum Code halten Sie Ihre AHV-Nummer bereit. Der Antrag auf Prämienverbilligung 2022 muss zwingend bis Ende 2021 eingereicht werden. Sofern Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, ist eine Code-Bestellung nicht notwendig (über Ihren Anspruch auf Verbilligungsbeiträge wird die SVA Ihre Krankenkasse direkt informieren). Bei Fragen die kommunalen SVA-Zweigstelle, (062 865 60 27), gerne weiter.
Eine action- und genussreiche Trotti Tour, spannende Wanderungen mit Barbara Obrist und der erste Jurapark-Kochabend bieten abwechslungsreiche Erlebnisse in der grünen Schatzkammer. Naturverbundene GärtnerInnen sind ausserdem eingeladen, mit uns das Einwintern eines Naturgartens zu erlernen. Wer sich für die heilende Wirkung der Jurapark-Landschaft interessiert, der findet ein spannendes Angebot bei unseren Landschaftsmedizin-Veranstaltungen. Siehe www.jurapark-aargau.ch/veranstaltungen und www.landschaftsmedizin.com.
Der Gemeinderat hat sich dazu entschlossen, 2022 eine Geschäftsverwaltung einzuführen. Mit der Einführung einer Geschäftsverwaltung sollen Arbeitsabläufe für die Verwaltung wie auch für den Gemeinderat vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Die Einführung einer Geschäftsverwaltung ist ein grosser Schritt in Richtung «papierlose Verwaltung». Der Gemeinderat hat sich für das Produkt der CMI Informatik, Schwerzenbach entschieden. Während der Einführung werden die Verwaltung und der Gemeinderat durch die Unternehmung GemeindeHelp GmbH, Aarau Rohr unterstützt. Die Einführung der Geschäftsverwaltung ist vorbehältlich der Genehmigung des Budgets 2022.
Der Gemeinderat Oeschgen hat festgestellt, dass die Parkplätze vor dem Gemeindehaus wie auch beim Milchhüsli dauerhaft durch die selben Autos besetzt werden. Der Gemeinderat bittet darum, künftig nicht mehr die öffentlichen Parkplätze dauerhaft zu besetzen. Der Gemeinderat bedankt sich für das Verständnis.
Die Räumlichkeiten des alten Kindergartens werden aktuell durch die Jugendgruppe K70, Jugendcafé, Mittagstisch und Tagesstrukturen genutzt. Neu können die Räumlichkeiten ebenfalls durch die Senioren und Seniorinnen genutzt werden. Senioren und Seniorinnen können sich bei Ottilia Reimann, Pro Senectute melden. Die Verantwortlichen koordinieren die Belegung eigenständig.
Der Dachverband Schweizer Jugendparlament DSJ ist ein neutraler und kompetenter Ansprechpartner für politische Bildung und die politische Partizipation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Mit seinen vier Teilbereichen, youpa, easyvote, engage.ch und Grundlagen Politische Partizipation, leistet der DSJ einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Nachwuchsförderung für das politische System der Schweiz. Das kantonale Jugendparlament Aargau setzt sich mit unterschiedlichen Projekten für die Anliegen der Jugend im Kanton ein. Mehr Informationen zum kantonalen Jugendparlament finden Sie unter www.jupa-ag.ch.
Zur Ergänzung der politischen Bildung junger Menschen bietet der DSJ auch das Projekt easyvote an. Auf easyvote werden aktuelle Themen, welche zur Abstimmung stehen verständlich und politisch neutral erklärt und zusätzliche Informationen können verlangt werden, https://www.easyvote.ch/.
Gleich zwei Mal nimmt Perimuk, der Jurasaurier, Familien mit auf spannende Abenteuer im Jurapark Aargau. Auf die Grösseren warten Veranstaltungen rund um das Städtchen Laufenburg, den sagenhaften Bözberg und Kalkstein-Höhlen. Wer sich für die heilende Wirkung der Jurapark-Landschaft interessiert, der findet ein spannendes Angebot bei unseren Landschaftsmedizin-Veranstaltungen. Siehe www.jurapark-aargau.ch/veranstaltungen und www.landschaftsmedizin.com.
Der Gemeinderat hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass das Schlösslipost-Team ab der Ausgabe 2021 Zuwachs erhält. Das Schlösslipost-Team wird wie folgt zusammengesetzt sein: Patricia Winter, Diana Heusser, Andrea Neuhaus und Luzia Wunderlin.
Der Gemeinderat bedankt sich bereits im Voraus für ihren Einsatz zu Gunsten der Oeschger Kultur.
Per Ende Oktober 2021 sind die Einkommens- und Vermögenssteuern 2021 fällig. Gemäss Steuergesetz erhalten alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuern 2021 noch nicht bezahlt haben, eine Verfallsanzeige. Diese erinnert an die Rechnung, die bereits im Februar zugestellt wurde. Diese Verfallanzeigen sind keine Mahnungen, sondern eine VORzeitige Erinnerung.
Die Arbeiten für die Kanalsanierungen hat der Gemeinderat an die Unternehmung Kanalreinigung Näf GmbH, 5070 Frick vergeben. Die Submission wurde im Einladungsverfahren durchgeführt.
Die Bauarbeiten sind nun soweit fortgeschritten, dass die lange angekündigte Vollsperrung umgesetzt werden kann. Fabian Gasser, Projektleiter der Abteilung Tiefbau, erklärt: "Die Vollsperrung ist notwendig, um die Sicherheit für die Arbeitenden und die Verkehrsteilnehmenden bei den sehr engen Platzverhältnissen zu gewährleisten. Zudem kann die Bauzeit deutlich verkürzt werden, da viel längere Bauetappen gleichzeitig möglich sind." Die Vollsperrung dauert bis Ende der Bauzeit, das heisst etwa ein Jahr. Vorausgesetzt, dass ungünstige Witterungsverhältnisse keine weiteren Unterbrüche verursachen. Während der Vollsperrung wird der motorisierte Individualverkehr über Kantonsstrassen via Eiken / Hardwald umgeleitet. Die Umleitungen werden entsprechend signalisiert. Der Autobahnabschnitt Frick–Eiken kann in beiden Richtungen die Fahrzeit verringern und entlastet zudem die Verkehrsknoten in Eiken und Frick. Der Veloverkehr wird wie bisher via Fibl und Ittenthal umgeleitet. Die Kantonsstrassen über den Kaistenberg bleibt für die Velofahrenden weiterhin gesperrt. Die Bauetappen werden so angeordnet, dass das Postauto über den Kaistenberg fahren kann. Die bestehenden Haltestellen können alle fahrplanmässig bedient werden. Die Abteilung Tiefbau des Departement Bau, Verkehr und Umwelt und die am Bau Beteiligten bitten die Verkehrsteilnehmenden sowie die Anwohnenden um Verständnis für die unvermeidlichen Behinderungen.
Zudem ist für Mitte Oktober geplant, mit den Bauarbeiten zur Sanierung der Mitteldorfstrasse zu beginnen. Von einer Durchfahrt zwecks Schleichverkehr durch das Dorf Oeschgen wird daher dringend abgeraten.
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Oeschgen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Herr Olivier Nicolas Freytag, 1981, Frankreich, wohnhaft oberer Mühlerain 388, 5072 Oeschgen.
Frau Audrey Lauer Freytag, 1983, Frankreich, wohnhaft oberer Mühlerain 388, 5072 Oeschgen.
Herr Thibaut Freytag, 2016, Frankreich, wohnhaft oberer Mühlerain 388, 5072 Oeschgen.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Für den 1. Wahlgang vom Sonntag, 26. September 2021 sind folgende Kandidaten angemeldet:
Gemeinderat
Quaresima Alessandro, 1973, von Eggiwil BE, Hofmatt 489, bisher; Koch Christoph, 1964, von Niederhelfenschwil SG, Breitenstrasse 423, bisher; Cafaro Marco, 1983, von Oeschgen AG, Türrmatt 391, bisher; Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, bisher; Herzog-Lauber Esther, 1972, von Prez FR und Oeschgen AG, Türrmatt 401, neu; Wöhler Vesna, 1975, von Zürich ZH und Schänis-Dorf SG, Wolfgartenstrasse 470, neu
Gemeindeamman
Koch Christoph, 1964, von Niederhelfenschwil SG, Breitenstrasse 423, bisher
Vizeamman
Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, neu
Nachdem innerhalb der Nachmeldefrist von fünf Tagen, d.h. bis Dienstag, 24. August 2021, 12.00 Uhr, nur 1 weiterer Kandidat für den offenen Sitz in der Steuerkommission gemeldet wurden, hat das Wahlbüro am 6. September 2021, gestützt auf § 30a Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, folgende Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Finanzkommission (drei Sitze):
Meier Herbert, 1968, von Zeihen AG, Hofmatt 392, bisher; Guhl Lawson Silvia, 1969, von Steckborn TG, Hofmatt 235, bisher; Arnold Marco, 1975, von Bürglen UR, Hofmatt 208, neu
Steuerkommission (drei Sitze):
Cafaro Paolo, 1978, von Oeschgen AG, Bingertenstrasse 502, bisher; Voser Marcel, 1977, von Neuenhof AG, Obere Binzstrasse 445, bisher, Leuenberger Oliver, 1974, von Walterswil BE, Binzstrasse 56, neu
Steuerkommission-Ersatz (ein Sitz):
Wasser Roman, 1973, von Gränichen AG, Schönaustrasse 429, bisher
Stimmenzähler (zwei Sitze):
Zundel Stephan, 1955, von Oeschgen AG, Römerstrasse 164, bisher; Schlienger Georg, 1974, von Hellikon AG, Hinterdorfstrasse 109, bisher
Stimmenzähler-Ersatz (zwei Sitze):
Bircher Mike, 1976, von Rümlingen BL, Bündtenweg 466, bisher; Kokosar Rebekka, 1972, von Hedingen ZH und Frenkendorf BL, Binzstrasse 480, bisher
Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Aufgrund Überarbeitung der Ordnungsbussenverfahrensverordnung (OBVV) und der revidierten Gastgewerbeverordnung (GGV) wurde das Polizeireglement Oberes Fricktal angepasst. Die aktuelle Version ist im Online-Schalter der Gemeindewebseite abrufbar.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Laneri Immobilien AG, Abbruch Treppe mit gleichem Aufbau, Parzelle 645
- Heinz und Anita Hossli, Pflästerung Zufahrt und Vorplatz mit Verbundsteinen, Parzelle 659
August 2021
Am 21. August 2021 werden bei der Schulanlage Breite - anlässlich des Töffli-Treffens 2021 - Luftaufnahmen mittels Drohne gemacht. Das entsprechende Gesuch wurde bewilligt. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme für diesen Einsatz gebeten.
Für die Gesamterneuerungswahlen vom 26. September 2021 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht bis am 13. August 2021, 12.00 Uhr (44. Tag vor dem Wahltag), angemeldet:
Finanzkommission (drei Sitze):
Meier Herbert, 1968, von Zeihen AG, Hofmatt 392, bisher; Guhl Lawson Silvia, 1969, von Steckborn TG, Hofmatt 235, bisher; Arnold Marco, 1975, von Bürglen UR, Hofmatt 208, neu
Steuerkommission (drei Sitze):
Cafaro Paolo, 1978, von Oeschgen AG, Bingertenstrasse 502, bisher; Voser Marcel, 1977, von Neuenhof AG, Obere Binzstrasse 445, bisher
Steuerkommission-Ersatz (ein Sitz):
Wasser Roman, 1973, von Gränichen AG, Schönaustrasse 429, bisher
Stimmenzähler (zwei Sitze):
Zundel Stephan, 1955, von Oeschgen AG, Römerstrasse 164, bisher; Schlienger Georg, 1974, von Hellikon AG, Hinterdorfstrasse 109, bisher
Stimmenzähler-Ersatz (zwei Sitze):
Bircher Mike, 1976, von Rümlingen BL, Bündtenweg 466, bisher; Kokosar Rebekka, 1972, von Hedingen ZH und Frenkendorf BL, Binzstrasse 480, bisher
Da die Anzahl der Kandidierenden weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Oeschgen bis am Dienstag, 24. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt (§ 30a Absatz 2 GPR).
Für die nachstehende Behörde wird die Urnenwahl am 26. September 2021 definitiv durchgeführt, weil für die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns, gestützt auf § 30b GPR, zwingend eine Urnenwahl durchgeführt werden muss.
Gemeinderat (fünf Sitze, 6 Kandidaten):
Quaresima Alessandro, 1973, von Eggiwil BE, Hofmatt 489, bisher; Koch Christoph, 1964, von Niederhelfenschwil SG, Breitenstrasse 423, bisher; Cafaro Marco, 1983, von Oeschgen AG, Türrmatt 391, bisher; Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, bisher; Herzog-Lauber Esther, 1972, von Prez FR und Oeschgen AG, Türrmatt 401, neu; Wöhler Vesna, 1975, von Zürich ZH und Schänis-Dorf SG, Wolfgartenstrasse 470, neu
Gemeindeammann: Koch Christoph, 1964, von Niederhelfenschwil SG, Breitenstrasse 423, bisher
Vizeammann: Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, neu
Im ersten Wahlgang sind nicht nur die oben aufgeführten Personen wählbar. Es können alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oeschgen als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten. Die vorstehend Kandidierenden für den Gemeinderat werden namentlich auf einem Informationsblatt aufgeführt, das den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel versandt wird (§ 30 Abs. 1 GPR).
Am 21. August 2021 werden bei der Schulanlage Breite - anlässlich des Töffli-Treffens 2021 - Luftaufnahmen mittels Drohne gemacht. Das entsprechende Gesuch wurde bewilligt. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme für diesen Einsatz gebeten.
Für die nachstehende Behörde wird die Urnenwahl am 26. September 2021 definitiv durchgeführt, weil für die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns, gestützt auf § 30b GPR, zwingend eine Urnenwahl durchgeführt werden muss.
Gemeinderat (fünf Sitze, 6 Kandidaten):
Quaresima Alessandro, 1973, von Eggiwil BE, Hofmatt 489, bisher; Koch Christoph, 1964, von Niederhelfenschwil SG, Breitenstrasse 423, bisher; Cafaro Marco, 1983, von Oeschgen AG, Türrmatt 391, bisher; Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, bisher; Herzog-Lauber Esther, 1972, von Prez FR und Oeschgen AG, Türrmatt 401, neu; Wöhler Vesna, 1975, von Zürich ZH und Schänis-Dorf SG, Wolfgartenstrasse 470, neu
Gemeindeammann: Koch Christoph, 1964, von Niederhelfenschwil SG, Breitenstrasse 423, bisher
Vizeammann: Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, neu
Im ersten Wahlgang sind nicht nur die oben aufgeführten Personen wählbar. Es können alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oeschgen als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten. Die vorstehend Kandidierenden für den Gemeinderat werden namentlich auf einem Informationsblatt aufgeführt, das den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel versandt wird (§ 30 Abs. 1 GPR).
Für die Gesamterneuerungswahlen vom 26. September 2021 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht bis am 13. August 2021, 12.00 Uhr (44. Tag vor dem Wahltag), angemeldet:
Finanzkommission (drei Sitze):
Meier Herbert, 1968, von Zeihen AG, Hofmatt 392, bisher; Guhl Lawson Silvia, 1969, von Steckborn TG, Hofmatt 235, bisher; Arnold Marco, 1975, von Bürglen UR, Hofmatt 208, neu
Steuerkommission (drei Sitze):
Cafaro Paolo, 1978, von Oeschgen AG, Bingertenstrasse 502, bisher; Voser Marcel, 1977, von Neuenhof AG, Obere Binzstrasse 445, bisher
Steuerkommission-Ersatz (ein Sitz):
Wasser Roman, 1973, von Gränichen AG, Schönaustrasse 429, bisher
Stimmenzähler (zwei Sitze):
Zundel Stephan, 1955, von Oeschgen AG, Römerstrasse 164, bisher; Schlienger Georg, 1974, von Hellikon AG, Hinterdorfstrasse 109, bisher
Stimmenzähler-Ersatz (zwei Sitze):
Bircher Mike, 1976, von Rümlingen BL, Bündtenweg 466, bisher; Kokosar Rebekka, 1972, von Hedingen ZH und Frenkendorf BL, Binzstrasse 480, bisher
Da die Anzahl der Kandidierenden weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Oeschgen bis am Dienstag, 24. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt (§ 30a Absatz 2 GPR).
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Silvia Guhl Lawson, Klimaanlage, Parzelle 342
- Andreas und Sandra Näf, Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung, Parzelle 771
Am 14.08.2021 wird zwischen 17:00 und 24:00 Uhr die Binzstrasse aufgrund des Binzstrassen-Fests gesperrt sein. Die Sperrung wird von der Kreuzung Mühlerain, Wolfgartenstrasse und Binzstrasse bis zur Kreuzung der oberen Binzstrasse/Mühlerain gesperrt sein. Eine entsprechende Umleitung über den Mühlerain wird signalisiert. Bei schlechter Witterung findet das Fest auf dem Gehrenhof statt. In diesem Fall wird die Strasse von der Kreuzung Gehrenhof/Warthof bis zur Kreuzung Wolfgarten abgesperrt. Auch in diesem Fall ist eine Umfahrung möglich.
Beratungen der unentgeltlichen Rechtsauskunft, welche vom Aargauischen Anwaltsverband angeboten werden, finden nun wieder wie gewohnt vor Ort statt. Die Möglichkeit zur telefonischen Rechtsauskunft ist somit nach den Sommerferien gestrichen. Selbstverständlich sind die geltenden Vorschriften bzw. die Hausordnungen betreffend Corona zu beachten. Den Einsatzplan der Gemeinden ist im Schaukasten der Gemeindeverwaltung oder auf der Webseite (www.oeschgen.ch) ersichtlich.
Schülerinnen und Schüler, welche die Schule in Frick besuchen, können bei der Gemeindeverwaltung Oeschgen zwei Mehrfahrtenkarten à 6 Fahrten während den regulären Schalteröffnungszeiten beziehen. Der Wert der Mehrfahrtenkarte wird nicht in bar ausbezahlt.
Baugesuch-Nr.: 21/2021
Bauvorhaben: Neubau 2 EFH inkl. Doppelgarage
Bauherrschaft: Arton und Arta Abdulaj, Glattalstrasse 232, 8153 Rümlang
Grundeigentümer: Arton und Arta Abdulaj, Glattalstrasse 232, 8153 Rümlang
Projektverfasser: Finest Art GmbH, Heinrich-Wolff-Strasse 8, 8046 Zürich
Ort / Zone: Circusstrasse, Parzelle 697, Wohn-und Gewerbezone
Das Baugesuch liegt vom 12. August 2021 bis 10. September 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 in Rechtskraft erwachsen.
Regionales Gaumengold auf zwei Jurapark-Märkten, spannende Exkursionen, Workshops und ein Familien-Nachmittag mit Werni Wiesel warten darauf, entdeckt zu werden. Wer sich für die heilende Wirkung der Jurapark-Landschaft interessiert, der findet ein spannendes Angebot bei unseren Landschaftsmedizin-Veranstaltungen.
Siehe www.jurapark-aargau.ch/veranstaltungen und www.landschaftsmedizin.com.
Ab dem Schuljahr 2021/22 werden der Mittagstisch und die Tagesstrukturen der FAMI Oeschgen im alten Kindergarten (Kindergartenweg 221) angeboten.
Erinnerung: Die Gemeindekanzlei ist am Donnerstag, 12. August 2021 aufgrund des Verwaltungsausfluges den ganzen Tag geschlossen. Im Zusammenhang mit der Anmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen ist die Kanzlei am Freitag, 13. August 2021 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Die Gemeindekanzlei bleibt am 16. August 2021 in Folge interner Weiterbildung am Nachmittag geschlossen.
Juli 2021
An der Urnenabstimmung vom 31.01.2021 wurde ein Verpflichtungskredit von CHF 2'350'000.- für die Schulraumerweiterung bewilligt. Inzwischen wurden die Submission des Architekten sowie die Ausschreibungen für die Fachplaner durchgeführt. Aufgrund der Vorstudie wurde das Projekt überarbeitet. Im Zuge dieser Bearbeitung wurde der Kostenvoranschlag ermittelt, der einen Mehraufwand (ca. CHF 400'000.00) zum genehmigten Kredit aufzeigt.
Dieser Mehraufwand stellt sich wie folgt zusammen:
Projekterweiterungen wie Lüftung Klassenzimmer und neue Decke Pausenhalle mit Akustikmassnahmen von ca. CHF 120'000.00; darin nicht berücksichtigt ist, dass der Schulraum der beiden Klassenzimmer grösser geworden ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies ebenfalls noch ca. CHF 50'000.00 ausmacht. Durch Lieferkettenengpässe entsteht ein Mehraufwand von ca. CHF 180'000.00. Die restlichen CHF 100'000.- sind auf die Kostengenauigkeit des Kredites zurückzuführen. Der Kredit ist auf Basis einer Vorstudie mit einer Genauigkeit von +/- 20% berechnet worden. Das war auch der Grund, weshalb der Gemeinderat im 2018 einen Planungskredit beantragte, um eine genauere Kostenangabe zu erhalten. Gemeinsam mit der Finanzkommission hat der Gemeinderat nun entschieden, das Projekt im vorgesehenen Rahmen mit einer Kreditüberschreitung weiter zu bearbeiten.
Ab sofort und bis Ende August sind die Feuerbrandverantwortlichen Personen der Gemeinden unterwegs. Sie kontrollieren u.a. die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Feuerbrand ist eine hochansteckende Bakterienkrankheit, die die Kernobstbäume und eine ganze Anzahl von Zier- und Wildpflanzen in hohem Masse bedroht. Eine befallene Pflanze kann innerhalb einer Vegetationsperiode absterben. Die Übertragung erfolgt durch Bakterienschleim, der auf vielfältige Weise, insbesondere durch Insekten und Vögel, sehr rasch und sehr weit verbreitet wird. Wenn genügend Infektionsmaterial vorhanden ist und während der Blüte für den Erreger günstige Witterung herrscht, kommt es zu einer extremen Ausbreitung der Krankheit mit massiven Schäden.
Bitte beachten Sie bei einem Verdachtsfall folgende Punkte: Verdächtige Pflanzen nicht berühren - Verschleppungsgefahr! Sofortige Meldung an den Feuerbrandverantwortlichen, Alexander Riner, 079 582 62 91).
Ab sofort und bis Ende August sind die Ambrosiaverantwortlichen Personen der Gemeinden unterwegs. Sie kontrollieren Liegenschaften, Hausgärten, öffentlichen Gartenanlagen, Gruben, Deponien, Baustellen, Kompostplätze und Industrieareale auf allenfalls vorhandene Ambrosiapflanzen. Sie ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihre Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Sie tritt im Kanton Aargau vorab in Hausgärten, entlang von Strassen sowie auf Ruderalflächen auf. Vereinzelt wurde sie auch bereits in Landwirtschaftskulturen gefunden.
Als erste Anlaufstelle bei Verdacht und bei Fragen können die Feuerbrandverantwortlichen kontaktiert werden.
Weitere Infos auch unter www.feuerbrand-ag.ch.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Roger und Min Hee John, Gartenmauer, Parzelle 539
Nachdem der Verpflichtungskredit für die Sanierung der Hinterdorfstrasse in Rechtskraft erwachsen ist, hat inzwischen die öffentliche Submission stattgefunden. Nach Durchführung eines ordentlichen Offertvergleiches vergibt der Gemeinderat den Auftrag für die allgemeinen Tiefbauarbeiten an das wirtschaftlich günstigste Angebot der Firma Ernst Frey AG, Kaiseraugst. Die Arbeiten für die Rohrlegungsarbeiten werden an die Frei Rohrleitungsbau AG, Turgi vergeben.
Bäume und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken auf mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 80 cm und 3 m ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Grundbesitzer werden gebeten, das Zurückschneiden bis am 20. August 2021 vorzunehmen. Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.