AMICUS – die Hundedatenbank für die Schweiz
Seit dem 1. Januar 2016 sind alle Hunde in der Schweiz auf der Hundedatenbank AMICUS registriert.
Die Hundehalter melden der Gemeinde innert 10 Tagen den Halterwechsel, den Tod des Hundes, die Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen gemäss § 9 Abs. 4 HuG vom 15.03.2011.
Ab 01.März 2024 entfällt die unterjährige Hundetaxe. Die Steuer wird 1x pro Jahr verrechnet (Stichtag 30. April). Damit entfällt auch die Taxe bei einem Kantonswechsel. Taxpflichtig sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat (auch Zucht).