Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Gemeinderat Oeschgen
Tempo 30
- Circusstrasse auf Parzelle 828, bis Ende Baugebiet
- Gartenstrasse Parzelle 817, bis Ende Baugebiet
- Römerstrasse, Birkenweg und Böllistrasse auf Parzellen 829, 667
- alte Vorstadt und Ebnet auf Parzellen 640 und 818
- Vorstadt auf Parzelle 815, bis Ende Baugebiet
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Signal 2.30 SSV)
in Gegenrichtung
Ende der Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Signal 2.53 SSV)
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Publikation (23. Januar 2025 – 21. Februar 2025) im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen erhoben werden; diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.