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Mai 2021

11. Mai 2021 - Gemeindeverband Regionalschiessanlage Schlauen, Aktenauflage

Die Regionalschiessanlage Schlauen wird von einem Gemeindeverband betrieben, dem die Gemeinden Eiken, Frick, Laufenburg und Oeschgen angehören.

Gemäss Art. 11 Abs. 1 der Satzungen können Budget 2022 sowie der Rechnungsauszug und der Rechenschaftsbericht 2020 zwischen dem 20. Mai und dem 17. Juni 2021, während den üblichen Schalteröffnungszeiten, bei den Gemeindekanzleien der erwähnten Verbandsgemeinden eingesehen werden.

Gemeindeverband RSA Schlauen

11. Mai 2021 - Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:

  • Stéphanie und Michael Huber, Kinderspielhaus, Parzelle 176
  • Ursula und Christoph Lütold, Verlängerung Glasdach bei bestehender Pergola/Sitzplatz, Parzelle 479
  • Edgar Obrist, nachträgliche Baubewilligung für die Erweiterung des Siloballenlagerplatzes und div. Projektänderungen
  • Stefanie und Carlo Wächter, Errichten einer Photovoltaikanlage und Abbruch Kamin, Parzelle 324
  • Swisscom (Schweiz) AG, Erweiterung der Mobilfunkanlage, Parzelle 680
11. Mai 2021 - Zweite Kindergartenabteilung – Änderung zur Publikation vom 22. April 2021

In der Ausgabe vom 22. April 2021 der Neuen Fricktaler Zeitung wurde publiziert, dass der alte Kindergarten für die zweite Kindergartenabteilung reaktiviert wird. Durch die Bereitschaft des FAMI-Teams hat sich eine neue Situation ergeben. Sie sind bereit, den Mittagstisch und die Tagesstrukturen im Schlösslikeller durchzuführen. Mittlerweile haben die Schulpflege, die Schulleitung und der Gemeinderat beschlossen, dass die zweite Kindergartenabteilung im Gemeindesaal untergebracht wird. Die Jugendgruppe K70 und das Jugendcafé können bis auf weiteres den alten Kindergarten nutzen. Der Gemeindesaal wird der Bevölkerung für das Schuljahr 2021/2022 nicht zur Verfügung stehen, dafür können Anlässe am Abend und am Wochenende im Schlösslikeller stattfinden.

Für den Schulbetrieb stellt diese Variante eine Verbesserung dar. Die Eltern werden von der Schulleitung direkt über die geplante Veränderung informiert.

Für Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei (062 865 60 20 / gemeindekanzlei@oeschgen.ch) zur Verfügung. Der Gemeinderat und die Schulpflege bedanken sich für die Bereitschaft des FAMI-Teams.

11. Mai 2021 - Trinkwasserkontrolle Oeschgen / Untersuchungsbericht

Die Bachema AG führte am 23. April 2021 die periodische Trinkwasserkontrolle an vier Probestellen (Grundwasserpumpwerk Langenfeld, Talquelle Schlösslibrunnen, Netzstelle Schulhaus und Netzstelle Bollhof) durch.

Die bakteriologisch untersuchten Proben können als hygienisch einwandfrei beurteilt werden. Es wurden keine Unregelmässigkeiten festgestellt.

11. Mai 2021 - Ferienspass Region Frick-Teammitglied

Ferienspass Region Frick bietet während den Sommerferien verschiedene Aktivitäten für rund 650 Kinder im Oberen Fricktal, in dessen Einzugsgebiet auch die Gemeinde Oeschgen liegt. Das Ferienspass-Team sucht nun Verstärkung. Weitere Infos unter info@ferienspass-frick.ch oder 062 922 47 54.

11. Mai 2021 - Öffnungszeiten an Pfingstmontag

Die Gemeindeverwaltung Oeschgen hat am 24. Mai 2021 an Pfingstmontag geschlossen. Bei Notfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Am Dienstag, den 25. Mai 2021 sind wir wieder zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.

04. Mai 2021 - Sperrgebiet Krebspest

An zwei Standorten aus der Sissle wurde die Krebspest diagnostiziert. Bei dieser Krankheit handelt es sich um eine zu bekämpfende Tierseuche gemäss Eidg. Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401). Sie wird durch einen Pilz verursacht, dessen Sporen im Wasser über mehrere Tage überleben. Die Übertragung erfolgt über infizierte Krebse, übers Wasser, verseuchte Geräte und Gegenstände (Netze, Kleider, Stiefel), aber auch über kontaminierte Fische. Die Seuche ist für Menschen ungefährlich. Nach Auskunft der Abteilung Wald, Jagd und Fischerei wurden tote Krebse im Abschnitt der Sissle zwischen Eiken und Frick gefunden. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Krebspest in diesem Gebiet ausgebreitet hat. Ebenfalls muss davon ausgegangen werden, dass die Sissle auf der gesamten Strecke unterhalb bis zur Mündung in den Rhein ebenfalls betroffen ist.

Es gelten daher folgende Massnahmen:

1. Der Flusslauf der Sissle ab der Gemeindegrenze Hornussen / Bözen bis an die Mündung der Sissle in den Rhein wird ab sofort zum Sperrgebiet erklärt. Dies bedeutet:
a. Lebende Krebse dürfen weder ins Sperrgebiet noch aus diesem verbracht werden.
b. Tote und getötete Krebse, die nicht als Lebensmittel verwertet werden, sind als tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 nach Art. 6 der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP; SR 916.441.22) zu entsorgen, z.B. über eine Kehrrichtverbrennungsanlage oder in der Tierkörpersammelstelle der Gemeinde.

c. Das Gewässer darf nicht betreten werden.

2. Die Fischerei in der Sissle vom Ufer aus bleibt erlaubt. Es müssen die folgenden Schutzmassnahmen umgesetzt werden:

a. Material, welches im Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden.

b. Es dürfen keine Stiefel mit Filzsohlen verwendet werden.

c. Das Gewässer darf nur flussabwärts, von oben nach unten befischt werden.

3. Das Sperrgebiet wird auf Antrag der Abteilung Wald, Jagd und Fischerei aufgehoben, wenn in den betroffenen Gewässern keine Krebse mehr mit Krebspest gefunden werden.

4. Mit der amtlichen Überwachung des Vollzuges wird die Abteilung Wald, Jagd und Fischerei beauftragt. Die Aufhebung der Sperre erfolgt auf deren Antrag durch die Kantonstierärztin.

5. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung aus tierseuchenpolizeilichen Gründen entzogen.

6. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden gestützt auf Art. 47 des eidgenössischen Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 (TSG; SR916.40) bestraft. Der Artikel lautet: 1 Mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich zuwiderhandelt: c. einer unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn gerichteten Verfügung. 2 In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. 3 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.

04. Mai 2021 - Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:

  • Gerhard Kuprecht, Photovoltaikanlage, Parzelle 395
04. Mai 2021 - Ablesung Wasseruhren

Ab nächster Woche sind die Wasseruhren in Oeschgen abzulesen. Bei einem Drittel der Liegenschaften nimmt dies Brunnenmeister Alexander Riner persönlich vor und kann dabei den Zustand der Anlage im Haus beurteilen. Wir bitten Sie, dem Brunnenmeister Zugang zur Wasseruhr zu gewähren.

Bei zwei Drittel der Liegenschaften werden die Werte im Meldeverfahren abgelesen. Die Liegenschaftsbesitzer erhalten in diesen Tagen die Ablesekarten zugestellt. Wir bitten Sie, den aktuellen Stand der Wasseruhr via Formular oder per E-Mail an finanzverwaltung@oeschgen.ch zu übermitteln. Bitte vergessen Sie in diesem Fall nicht, die auf der Ablesekarte angedruckte Abo- und Werknummer ebenfalls mitzuteilen. Wir danken für Ihre Mitarbeit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Brunnenmeister Alexander Riner, 079 582 62 91.

04. Mai 2021 - Tempo 30

Die Signalisationen für Tempo 30 sind inzwischen fertiggestellt. Damit gilt nun im Baugebiet nordöstlich der Sissle das Tempolimit 30.

04. Mai 2021 - Öffnungszeiten an Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung Oeschgen hat am 13. Mai 2021 an Auffahrt geschlossen. Bei Notfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Am Montag, den 17. Mai 2021 sind wir wieder zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.

04. Mai 2021 - Kehrichtabfuhr an Auffahrt und Fronleichnam

An Auffahrt, Donnerstag 13. Mai 2021 und an Fronleichnam, Donnerstag 03. Juni 2021, wird in Oeschgen kein Kehricht eingesammelt. Die Abfuhr wird jeweils an den darauffolgenden Tagen, Freitag 14. Mai 2021 und Freitag 04. Juni 2021, nachgeholt. Bereitstellung des Kehrichts um 7.00 Uhr; für später bereitgestellten Abfall kann die Abholung nicht gewährleistet werden.

April 2021

20. April 2021 - Erschliessungsplan Alte Vorstadt; Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat am 7. April 2021 folgenden Beschluss gefasst:

Erschliessungsplan Alte Vorstadt in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

 Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BAuG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).

 Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

 aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und

  1. darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

 Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

 Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans Alte Vorstadt wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).

20. April 2021 - Baugesuch / Öffentliche Auflage

Baugesuch-Nr.: 13/2021
Bauvorhaben: Ersatz der alten Luft-/Wasser-/Wärmepumpe durch eine Neue

Bauherrschaft: Manfred Partl, Binzstrasse 357, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Manfred Partl, Binzstrasse 357, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Franz Rebmann AG, 5082 Kaisten
Ort / Zone: Binzstrasse 357, Parzelle 870, Wohnzone 2A

Das Baugesuch liegt vom 26. April 2021 bis 25. Mai 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.

20. April 2021 - Erschliessung Römerstrasse

Öffentliche Auflage Bauprojekt und Beitragsplan

Im Zusammenhang mit der Erschliessung der Römerstrasse liegen gemäss § 95 BauG die Akten des Bauprojektes und gemäss § 35 BauG die Akten des Beitragsplanes vom 26. April 2021 bis 25. Mai 2021 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden.

Die Profilierung des Strassenbaus im Gelände erfolgt vor der Projektauflage.

Einwendungen gegen das Bauprojekt und Einsprachen gegen den Beitragsplan sind schriftlich an den Gemeinderat zu richten und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Die betroffenen Grundeigentümer werden mittels separatem Schreiben zu einer Informationsveranstaltung am 5. Mai 2021 eingeladen.

20. April 2021 - Meldepflicht für Geflügelhaltende

Alle Geflügelhaltenden (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln, Truten usw.), die noch nicht registriert sind, müssen sich bei der Landwirtschaft Aargau registrieren. Beim kantonalen Veterinärdienst müssen sich zudem Geflügelhaltende melden, die seit Anfang März 2021 lebendes Geflügel in Deutschland erworben haben. Alle Geflügelhaltenden sind aufgefordert, die bekannten Hygienemassnahmen einzuhalten und ihre Tiere genau zu beobachten. Zudem empfiehlt das BLV in den geregelten Gebieten den Auslauf von Geflügel auf den Aussenklimabereich zu beschränken.

20. April 2021 - Tretrecht

Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.

20. April 2021 - Zweite Kindergartenabteilung – Reaktivierung des alten Kindergartens

Nach aktuellen Planungsstand wird für das Schuljahr 2021/2022 eine zweite Kindergartenabteilung benötigt. Auf Gesuch der Schulpflege wird für dieses Schuljahr der alte Kindergarten reaktiviert. Dem Jugendcafé und der Jugendgruppe K70, welche bisher den alten Kindergarten nutzten, wird als Hauptraum der Schlösslikeller zur Verfügung gestellt. Als Abstellplatz und Nebenraum für Spiele kann die Trotte im Erdgeschoss genutzt werden. Der Schlösslikeller wird für Vereine und Organisationen dadurch während dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen. Anstelle dessen sollen diese den Gemeindesaal für Anlässe nutzen.

Der Gemeinderat bedankt sich für das Verständnis bezüglich den Einschränkungen, welche sich daraus ergeben.

20. April 2021 - Gemeindeordnung revidiert

Aufgrund der Abschaffung der Schulpflege im Kanton Aargau auf den 1. Januar 2022, wurde die Gemeindeordnung formell bereinigt. Die aktuelle Version ist unter www.oeschgen.ch aufgeschaltet. 

20. April 2021 - Sanierung Kaistenbergstrasse – flankierende Massnahmen

Während der Sanierung der Kaistenbergstrasse wird die Ortsverbindungsstrasse Oeschgen-Warthof-Kaisten befahrbar sein. Rund um den Weiler Warthof (Kaisten, Oeschgen) gilt Höchstgeschwindigkeit 30km/h. Die Verkehrsbeschränkungen wurden vom 27. November bis 28. Dezember 2020 im Amtsblatt sowie in der NFZ publiziert. Die Gemeinderäte Kaisten und Oeschgen werden die Verkehrssituation rund um diese Ortsverbindungsstrasse im Auge behalten und allfällige Massnahmen ergreifen, sollte der Verkehr überdurchschnittlich zu nehmen.

13. April 2021 - Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:

  • Rolf und Barbara Würthner, Autounterstand, Parzelle 778
13. April 2021 - Sanierung Hinterdorfstrasse

Öffentliche Auflage Bauprojekt

Im Zusammenhang mit der Sanierung der Hinterdorfstrasse liegen gemäss § 95 BauG die Akten des Bauprojektes vom 15. April 2021 bis 15. Mai 2021 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden.

Die Profilierung des Strassenbaus im Gelände erfolgt vor der Projektauflage.

Einwendungen gegen das Bauprojekt sind gemäss § 95 des Aargauer Baugesetzes innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

13. April 2021 - Baugesuch / Öffentliche Auflage

Baugesuch-Nr.: 08/2021
Bauvorhaben: Umbau Wohn- und Gewerbegebäude

Bauherrschaft: AO Invest Immo AG, Oberer Mühlerain 412, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: AO Invest Immo AG, Oberer Mühlerain 412, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Hüsser Architekten AG, Mariettaweg 1, 5070 Frick
Ort / Zone: Binzstrasse 228, Parzelle 856, Dorfkernzone

Das Baugesuch liegt vom 15. April 2021 bis 15. Mai 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.

13. April 2021 - Tempo 30-Ausführung Markierungen

Ab Montag, 26. April 2021 beginnen die Signalisations- und Markierungsarbeiten «Tempo 30». Gleichzeitig wird die Schulwegquerung bei der Binzstrasse mit entsprechenden Signalen und Markierungen akzentuiert.

08. April 2021 - Aufstockung Pausenhalle – Schulraumerweiterung Oeschgen

An der Gemeinderatssitzung vom 22. März 2021 hat der Gemeinderat Oeschgen den Auftrag für die Architekturleistungen im Zusammenhang mit der Schulraumerweiterung an das Architekturbüro LUMO Architekten AG aus Döttingen vergeben.

08. April 2021 - Nutzung Wald

Die Temperaturen werden wieder wärmer und die Leute halten sich wieder vermehrt im Wald auf. Zum Schutze der Tiere und Jungpflanzen bittet der Gemeinderat die Waldbesucher die vorgesehenen Wege zu nutzen und den Abfall mitzunehmen und korrekt zu entsorgen. Zudem gilt ab dem 1. April bis zum 30. Juli im Wald für Hunde Leinenpflicht. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören.

Vielen Dank für das Verständnis.

08. April 2021 - Kulturkommission Oeschgen / Neue Mitglieder gesucht

Die Kulturförderung ist eine Aufgabe der Gemeinde. Deshalb sucht der Gemeinderat ab sofort zusätzliche, motivierte Mitglieder für die Kulturkommission, welche bereit sind, das kulturelle Leben in der Gemeinde Oeschgen zu fördern. Dazu gehören festliche Anlässe, Förderung von Kultur im Dorf, Koordination für lokale Kunst- und Kulturschaffende usw.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich bitte an Gemeinderat Yves Keiser (079 469 58 43), bei welchem Sie auch nähere Auskünfte erhalten.

März 2021

31. März 2021 - Reinigung des Turnhallengebäudes - Erinnerung

Vom Montag, 12. April 2021, bis und mit Freitag, 16. April 2021, bleibt das ganze Turnhallengebäude infolge der Generalreinigung geschlossen.

Ab Montag, 19. April 2021, kann das Turnhallengebäude wieder benutzt werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.

30. März 2021 - Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

  • Bruno Döbeli, Balkonüberdachung, Parzelle 658
  • Susanne und Daniel Winter, Gartenumänderung Steingarten und Sichtschutz, Parzelle 952
30. März 2021 - Reinigung des Turnhallengebäudes - Erinnerung

Vom Montag, 12. April 2021, bis und mit Freitag, 16. April 2021, bleibt das ganze Turnhallengebäude infolge der Generalreinigung geschlossen.

Ab Montag, 19. April 2021, kann das Turnhallengebäude wieder benutzt werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.

25. März 2021 - Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

  • Janine Weidmann, Sichtschutzwand aus Holz, Parzelle 340
  • Moveri AG, 5034 Suhr, Umbranding der AVIA Tankstelle auf Ruedi Rüssel, Austauch bestehender AVIA Reklamen, Parzelle 692
  • Josef Kienberger, Ersatz von zwei Dachfenstern, Parzelle 470
25. März 2021 - Abwesenheit von Barbara Vock bis September 2021

Barbara Vock verbringt die Monate von Mai bis September 2021 auf einer Alp und ist daher auf der Gemeindekanzlei nicht erreichbar. Ihre Abwesenheit wird durch Aushilfen im Stundenlohn kompensiert.
Der Gemeinderat Oeschgen wünscht Barbara Vock einen spannenden und lehrreichen Alpaufenthalt.

25. März 2021 - Öffnungszeiten an Fronleichnam

Die Gemeindeverwaltung Oeschgen hat am Donnerstag 03. Juni 2021 an Fronleichnam geschlossen. Bei Notfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Am Montag, den 07. Juni 2021 sind wir wieder zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.

25. März 2021 - Kehrichtabfuhr an Fronleichnam

An Fronleichnam, Donnerstag 03. Juni 2021, wird in Oeschgen kein Kehricht eingesammelt. Die Abfuhr wird am Freitag 04. Juni 2021 nachgeholt. Bereitstellung des Kehrichts um 7.00 Uhr; für später bereitgestellten Abfall kann die Abholung nicht gewährleistet werden.

22. März 2021 - Vorsicht vor falschen Polizisten!

Telefonbetrüger, die sich als Polizisten ausgeben, sind zu einer wahren Landplage geworden. Obwohl die meisten Betroffenen den Schwindel durchschauen, fordert die Masche immer wieder Opfer. Die Kantonspolizei mahnt zu Vorsicht.

Die Polizei habe Einbrecher festgenommen, sagt die hochdeutsch sprechende Stimme am Telefon. Der Anrufer, der sich als Angehöriger der Kantonspolizei Aargau ausgibt, erklärt weiter, dass noch Mittäter auf freiem Fuss seien. Und diese trachteten nach dem Vermögen der angerufenen Person. Nicht einmal auf der Bank sei das Geld sicher, da dort Komplizen sässen. Hoffnung bestehe nur noch, wenn die betroffene Person das Geld sofort der Polizei übergebe. Ein Zivilbeamter würde vorbeikommen, um das Geld abzuholen. Diese buchstäbliche Räubergeschichte wird täglich unzähligen Aargauerinnen und Aargauern am Telefon aufgetischt. Die meisten durchschauen den Schwindel und melden dies der richtigen Polizei. So plump die Masche auch scheint, fordert sie dennoch immer wieder Opfer. Die Kantonspolizei Aargau weiss auch von einer neuen Methode, welche die Betrüger bei einzelnen Opfern anwendeten. So hatten die Kriminellen den Zugang zum Computer erwirkt und danach mit installierter Fernwartungssoftware die Kontrolle über das E-Banking der Opfer übernommen. Wie so oft stehen ältere Menschen im Fokus der professionellen Betrüger, welche in aller Regel vom Ausland her operieren. Die Kantonspolizei Aargau warnt daher namentlich Seniorinnen und Senioren vor diesem Phänomen.

Die wichtigsten Ratschläge lauten:
Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein. Wenn Sie jemand am Telefon unter Druck setzt, beenden Sie das Gespräch sofort. Dies ist nicht unhöflich, sondern dient Ihrem Schutz. Nehmen Sie Warnungen von Bankangestellten am Schalter ernst und lassen Sie deren Unterstützung zu. Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person. Warnen Sie ältere Leute aus Ihrem Umfeld über diese Betrugsmasche. Melden Sie verdächtige Situationen sofort der Polizei (Notruf 117). Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeiliche Beratungsstelle der Kriminalprävention via Telefon 062 835 80 90.Und denken Sie daran: Die richtige Polizei würde Sie niemals auffordern, Geld oder Wertsachen abzugeben

22. März 2021 - Anfragen zu Grundstücken

Die Gemeindekanzlei erhält vermehrt Anfragen zu Grundstücken, die zum Verkauf stehen (v.a. Bauland). Unter www.oeschgen.ch/Leben/Immobilien/ sind interessierte Käufer mit ihren Kontaktdaten aufgelistet. Des Weiteren nimmt die Gemeindekanzlei gerne Angebote und leitet diese an die Interessenten weiter.

22. März 2021 - Bannbereisung vom 13. Mai 2021 – abgesagt

Aufgrund der ungewissen Entwicklung der aktuellen Corona-Pandemie wird die Bannbereisung vom 13. Mai 2021 abgesagt.

22. März 2021 - Hundekontrolle / Hundetaxe

Im April/Mai 2021 werden die Hundetaxen fakturiert (für 2021 CHF 120.00). Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, muss bei der Wohngemeinde die Hundetaxe bezahlt werden. Wird ein Hund zwischen dem 31. Oktober und dem 30. April drei Monate alt und damit taxpflichtig, muss nur die Hälfte der Taxe bezahlt werden. Wer nach Bezahlung der Hundetaxe einen Hund ersetzt oder innerkantonal den Wohnsitz wechselt, muss für das laufende Jahr keine weitere Hundetaxe bezahlen.

Die Tierhalter sind verpflichtet, Neuzugang, Haltermutationen- oder den Tod des Hundes selbstständig (oder via Tierarzt) über das persönliche Profil bei der Hundedatenbank AMICUS einzutragen und der Gemeindekanzlei zu melden (gemeindekanzlei@oeschgen.ch, 062 865 60 20). Wir bitten Sie, die Angaben im AMICUS zu aktualisieren.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Gemeindekanzlei nur die Angaben zum Hundehalter verwaltet und keine Angaben zum Hund erfasst. Beim Neuzugang eines Hundes sind bei der persönlichen Vorsprache die Originaldokumente (Heimtierausweis/Impfbüchlein) vorzulegen. Die Personen-ID (Identifikationsnummer) und Passwort für Amicus erhalten Sie per E-Mail oder Post zugestellt. Bei Adress- oder Namensänderung ist die Gemeindekanzlei zu informieren.

Informationen rund um die Hundehaltung sind auf www.ag.ch ->Departement Gesundheit und Soziales->Verbraucherschutz->Veterinärdienst->Hunde zu finden.

22. März 2021 - Schlösslipost 2020

Die neue Ausgabe der Schlösslipost ist vor Kurzem erschienen. Sie bietet vielseitige Blicke auf das Jahr 2020. Die Schlösslipost 2020 wird in den nächsten Tagen den Abonnenten per Post mit der Rechnung zugestellt. Die Schlösslipost ist ausserdem am Schalter der Gemeindekanzlei für 25.00 CHF erhältlich.

16. März 2021 - Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:

  • Dietrich Schib, Terrassenerweiterung, Parzelle 916
16. März 2021 - Reinigung des Turnhallengebäudes; Vorinformation

Vom Montag, 12. April 2021, bis und mit Freitag, 16. April 2021, bleibt das ganze Turnhallengebäude infolge der Generalreinigung geschlossen.

Ab Montag, 19. April 2021, kann das Turnhallengebäude wieder benutzt werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.

09. März 2021 - Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

  • Fricktal Automobile Husseini, Einbau Spritz- und Einbrennkabine, Parzelle 680
  • Leonhard und Christina Jaitz, Neubau Natursteinmauer, Parzelle 531
  • Peter und Renate Hug, Erneuerung Hausplatz mit Sickersteinen, Parzelle 926
09. März 2021 - Schulraumerweiterung, Auflösung der Arbeitsgruppe und Bildung einer Baukommission

Nach der Abstimmung vom 31. Januar 2021 hat die Arbeitsgruppe Schulraumerweiterung beschlossen, dass ihre Arbeit nun getan ist. Für das weitere Vorgehen wird der Gemeinderat eine Baukommission einsetzen.

Februar 2021

22. Februar 2021 - Veranstaltungen Jurapark

Sofern gesetzlich erlaubt und epidemiologisch vertretbar finden ab Anfang März wieder Veranstaltungen im Jurapark Aargau statt, meist im Freien und immer mit passendem Schutzkonzept. Die Informationen dazu finden Sie im Jurapark-Veranstaltungskalender auf www.jurapark-aargau.ch/veranstaltungen oder Sie fragen direkt bei Jurapark an: 062 877 15 04, info@jurapark-aargau.ch.

22. Februar 2021 - Gemeinschaftsgrab-Blumen- und Grabschmuck

Gemäss Art. 3 § 11 Abs. 3 des Friedhof- und Bestattungsreglementes Oeschgen ist ein individueller Blumen- und Grabschmuck, nur auf dem in der Nähe des Gemeinschaftsgrabes vorgesehenen Platz, in diesem Falle Blumenpodest, gestattet. Insbesondere darf kein Blumen- und Grabschmuck auf die Inschriftplatten gestellt werden. Wir bitten die Angehörigen, den Blumen- und Grabschmuck, welcher nicht auf dem dafür vorgesehenen Platz hingestellt wurde, bis zum 15. März 2021 zu räumen. Gemäss Reglement ist das Gemeindebauamt inskünftig befugt, widerrechtlich aufgestellten, verblühten oder vernachlässigten Blumen- und Grabschmuck, für die Gemeinde folgenlos, zu entfernen, beziehungsweis zu entsorgen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.

18. Februar 2021 - Steuerabschluss 2020 der Gemeinde Oeschgen

Der Steuerabschluss 2020 präsentiert sich mit rund 194'000 Franken Mehreinnahmen gegenüber dem Budget erfreulich. Mit dem Steuerjahr 2020 wurde der Steuerfuss von 110% auf 114% erhöht. Der Steuerertrag beziffert sich gesamthaft auf rund 3.14 Mio. Franken und liegt damit 9.5% über dem Ertrag des Vorjahres. Die Einkommens- und Vermögensteuern liegen rund 136'000 Franken über dem Budget. Dies auch Dank Nachträgen aus den Vorjahren. Damit konnte der in den vergangenen Jahren eher rückläufige Steuerertrag pro Einwohner gestoppt werden.

Die Quellensteuern sind rund 20’00 Franken höher als budgetiert. Dagegen wurden die Aktiensteuern zu optimistisch budgetiert und liegen rund 50'000 Franken tiefer bei rund 41'000 Franken. Dieser Rückgang wurde bereits auch im Budget 2021 berücksichtigt.

Bei den schwierig zu budgetierenden Sondersteuern konnten rund 81'000 Franken höhere Einnahmen verbucht werden. Insbesondere bei den Grundstückgewinnsteuern aus Landverkäufen ergaben sich Mehreinnahmen von rund 60'000 Franken. Die Nach- und Strafsteuern betrugen um rund 15'000 Franken mehr als dies vorsichtigerweise im Budget angenommen wurde.

Die abgeschriebenen Steuern aufgrund von Verlustscheinen liegen bei 0.08% des gesamten Steuerertrages.

18. Februar 2021 - Kulturkommission Oeschgen / Neue Mitglieder gesucht

Die Kulturförderung ist eine Aufgabe der Gemeinde. Deshalb sucht der Gemeinderat ab sofort neue, motivierte Mitglieder für die Kulturkommission, welche bereit sind, das kulturelle Leben in der Gemeinde Oeschgen zu fördern. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich bitte an Gemeinderat Yves Keiser (079 469 58 43), bei welchem Sie auch nähere Auskünfte erhalten.

11. Februar 2021 - Arbeitsgruppe Dorftreff im Schlössli und Ideeneinreichung für das Milchhüsli – Ablauf Meldefrist

Die Meldefrist für die Ideeneinreichung für das Schlössli ist am 31. Januar 2021 abgelaufen. Der Gemeinderat wird die eingereichten Ideen prüfen und bedankt sich bereits im Voraus für die vielen Ideen.

Die Meldefrist für Mitglieder der Arbeitsgruppe Dorftreff im Schlössli ist ebenfalls abgelaufen. Der Gemeinderat bedankt sich bei den EinwohnerInnen, welche sich zur Verfügung stellen und wird zu gegebener Zeit Kontakt aufnehmen.

11. Februar 2021 - Korrekte Handhabung für die briefliche Stimmabgabe

Am Sonntag, 7. März 2021 stehen die nächsten nationalen Abstimmungen bevor. Leider musste das Wahlbüro in der Vergangenheit feststellen, dass immer mal wieder Stimmabgaben als ungültig qualifiziert werden mussten. Dies infolge fehlender Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis oder aufgrund der Tatsache, dass die Stimmzettel nicht im dafür vorgesehen Stimmzettelkuvert eingereicht werden. Aus diesem Grund möchten wir Sie an dieser Stelle an die Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe erinnern:

Wer brieflich abstimmen will:
legt die Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu;
setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
verschliesst das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis im amtlichen Antwortkuvert.

Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder durch Einwurf in einen vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung (offizieller Briefkasten des Gemeindehauses) erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln 4 Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft.

Die briefliche Stimmabgabe ist demnach ungültig, wenn:
nicht das amtliche Antwortkuvert benutzt wird;
das Antwortkuvert nicht in einen vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen wird oder verspätet eintrifft;
der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist;
die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im zugeklebten amtlichen Stimmzettelkuvert befinden.

11. Februar 2021 - Mahngebühren Steuern

Bei Nichtbezahlen der Steuern bis Fälligkeit oder verspäteter Einreichung der Steuererklärung werden automatisch Mahngebühren erhoben. Um diese zu umgehen, können Sie vor Fälligkeit der Rechnung mit der Abteilung Finanzen Kontakt aufnehmen und betreffend Einreichetermin der Steuererklärung beim Steueramt ein Fristerstreckungsgesuch einreichen. Die getroffenen Vereinbarungen gelten für das aktuelle Jahr und sind im 2022 wieder neu zu beantragen.

Für die Bezahlung der Steuerrechnung bitten wir Sie, den aktuellen Einzahlungsschein zu verwenden. So helfen Sie mit, interne Umbuchungen zu vermeiden. Bei Ratenzahlungen können Sie jederzeit bei der Abteilung Finanzen neue Einzahlungsscheine verlangen.

Kontakt

Gemeindehaus
Mitteldorfstrasse 60
5072 Oeschgen

Tel. 062 865 60 20


gemeindekanzlei@oeschgen.ch
www.oeschgen.ch

Öffnungszeiten

Montag
08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00

Dienstag bis Donnerstag
08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 

Freitag
geschlossen

 

An folgenden Tagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen:

24. Dezember 2024 - 05. Januar 2025