Vom Montag, 7. April 2025, bis und mit Freitag, 11. April 2025, bleibt das ganze Turnhallengebäude infolge der Generalreinigung geschlossen.
Ab Montag, 14. April 2025, kann das Turnhallengebäude wieder benutzt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Vom Montag, 7. April 2025, bis und mit Freitag, 11. April 2025, bleibt das ganze Turnhallengebäude infolge der Generalreinigung geschlossen.
Ab Montag, 14. April 2025, kann das Turnhallengebäude wieder benutzt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat Oeschgen hat nachfolgende Baubewilligung erteilt:
Martin Hollinger, Leiter der Hauswartdienste, feierte im März 2025 sein 30-jähriges Arbeitsjubiläum bei der Gemeinde Oeschgen. Der Gemeinderat sowie die Mitarbeitenden der Gemeinde gratulieren ihm herzlich zu diesem beeindruckenden Jubiläum. Wir bedanken uns für die stets zuverlässige, engagierte und angenehme Zusammenarbeit und freuen uns auf die weiterhin gute Kooperation in der Zukunft.
Am Schlössli-Märt vom 29. März 2025 wird die neue Schlösslipost 2024 zum Verkauf angeboten. Diese kostet CHF 25.00/ Stück und kann an der Märt-Bar bezogen werden.
Der Versand der Schlösslipost inkl. Rechnung durch die Gemeindekanzlei erfolgt nach dem Schlössli-Märt. Wenn Sie die Schlösslipost bei der Gemeindekanzlei abonniert haben und diese aber am Schlössli-Märt kaufen, so berücksichtigen wir dies beim Versand und Sie erhalten von uns kein Exemplar mehr.
Die Koordinationsstelle Neobiota bietet jährlich verschiedene Kurse zu invasiven Neophyten an. Die Kurse sind öffentlich und richten sich an alle interessierten Personen wie Neobiota-Ansprechpersonen, Bauamtsmitarbeitende, Forstwarte, Mitglieder von Natur- und Vogelschutzvereinen und Privatpersonen: https://www.ag.ch/de/themen/neobiota/invasive-pflanzen-(neophyten)
Verunreinigungen durch Hundekot sind sehr ärgerlich und können für Mensch und Tier aufgrund Bakterienübertragung gefährlich sein. Helfen Sie mit, Wegränder und Wiesen, aber auch benachbarte Gärten und private Grundstücke sauber zu halten. Bitte lesen Sie den Kot Ihres Hundes immer auf und entsorgen die Hundekotsäcklein im Hundekotsammelbehältern (Robidog) oder zu Hause via Kehricht. Hundekotsäcklein können gratis bei der Gemeindekanzlei bezogen werden oder sind bei den Robidog-Behältern verfügbar.
Um die amtliche Vermessung aktuell zu halten werden zurzeit im Gemeindegebiet Bestandsaufnahmen der baulichen Veränderungen durchgeführt.
Für die Werkleitungsbauarbeiten im Hohlenweg wurde die Parzelle 624 (beim Entsorgungsplatz) als Installationsplatz umfunktioniert. Nach Abschluss der Arbeiten, ca. Ende Mai 2025, wird die Parzelle wieder instand gestellt.
Leider musste festgestellt werden, dass im gesamten Oeschger Gemeindegebiet immer wieder unrechtmässig Abfall in grösserer Menge entsorgt wird. Der Gemeinderat Oeschgen bittet die Bevölkerung um eine korrekte und ordentliche Abfallentsorgung.
Der Gemeinderat Frick hat dem Gemeinderat Oeschgen den Beschluss über die Erhöhung der Annahmepreise per 01.01.2025 zugestellt. Aufgrund höherer Betriebskosten werden der Gemeinde Oeschgen nun neu 60 Rappen/Kilo weiterverrechnet.
Per 1. Januar 2025 gelten folgende Ansätze: ab 101 kg kumuliert pro Jahr/Haushalt 60 Rappen/kg, die Minimalgebühr beträgt CHF 30.00/Jahr. Die Abgabe von Tierkadavern in die Sammelstelle ist nach wie vor bis zu einem kumulierten Gewicht von 100 Kilogramm pro Jahr/Haushalt kostenlos.
Gemäss §28 Abs. 3 des Abfallreglements legt der Gemeinderat die Gebühr fest, welche die Tierhalter pro Kilogramm der gelieferten Kadaver zu entrichten haben. Zudem ist der Gemeinderat Oeschgen gemäss §32 Abs. 4 des Abfallreglements ermächtigt, die Gebühren der veränderten Abfallbewirtschaftungskosten (unter Wahrung der Tarifstruktur) so anzupassen, dass die Eigenwirtschaftlichkeit des Betriebs gewährleistet ist. Der Gemeinderat hat über die Gebührenanpassung einen Bericht, welcher die Veränderung der Kostenlage kurz erläutert, zu publizieren. Das Abfallreglement finden Sie auf www.oeschgen.ch / Online-Schalter / Abfallreglement.
In der Schweiz erleiden jährlich über 10'000 Menschen einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand. Im Ernstfall muss umgehend reagiert werden – es bleibt wenig Zeit zum Überlegen und sich auf die Suche nach Defibrillatoren zu machen. Ein flächendeckendes und leicht zugängliches Defibrillatoren-Netz ist dabei die Lösung. Zahlreiche öffentlich zugängliche Defibrillatoren sind bereits auf der Website www.defikarte.ch registriert und werden regelmässig durch Notfallorganisationen und Privatpersonen genutzt.
Die Gemeinden Frick, Gipf-Oberfrick und Oeschgen führen auf den Gemeindewebseiten eine Liste über die vorhandenen Defi-Standorte in den Gemeinden. Diese sind zudem auf der Website www.defikarte.ch ersichtlich.
Die Gemeinde hält alle Betriebe und Privaten, welche einen öffentlich zugänglichen Defibrillator zur Verfügung stellen an, dies der Gemeindekanzlei Frick zu melden (Tel. 062 865 28 5 / kanzlei@frick.ch). Diese werden im Anschluss auf der Liste sowie auf www.defikarte.ch vermerkt.
Wie der Gemeinderat Oeschgen bereits an vergangenen Gemeindeversammlungen informiert hat, soll das Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung überarbeitet werden. An der Sitzung vom 17. März 2025 wurde nun der Entwurf des revidierten Gebührenreglements zur Bau- und Nutzungsordnung verabschiedet. Der Gemeinderat Oeschgen möchte der Bevölkerung die Möglichkeit geben, zum revidierten Entwurf des Gebührenreglements Stellung zu nehmen. Daher wurden auf der Website www.oeschgen.ch die Unterlagen inkl. einem Fragebogen zur Anhörung aufgeschaltet. Interessierte haben die Möglichkeit, die Unterlagen zu studieren und mittels Fragebogen dem Gemeinderat eine Rückmeldung zu geben. Weitere Fragen und Bemerkungen im Allgemeinen können an die Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@oeschgen.ch) gerichtet werden.
Die Anhörung läuft vom 24. März 2025 bis 28. April 2025.
Baugesuch-Nr.: 2025-01
Bauvorhaben: Neubau Garage und Zisterne
Bauherrschaft: Sandra und Christian Lauber, Oberer Mühlerain 476, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Sandra und Christian Lauber, Oberer Mühlerain 476, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Quaresima Architekten AG, Unterdorfstrasse 1, 4334 Sisseln
Ort/Zone: Oberer Mühlerain 476, Parzelle 191, Wohnzone 2A
Zusätzliche Bewilligungen: keine
Das Baugesuch liegt vom 3. März 2025 bis 1. April 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Der neue Defibrillator wurde am bisherigen Standort (unterer Turnhalleneingang von der Binzstrasse her) wieder installiert und ist funktionstüchtig.
In den nächsten Wochen wird die AEW Energie AG im Hohlenweg die Rohrblöcke erneuern. In diesem Zusammenhang wird im vorderen Abschnitt auch die Wasserleitung aus dem Jahr 1937 ersetzt.
Barbara Vock, Leiterin Einwohnerkontrolle, hat den Lehrgang CAS 2, Fachkompetenz Einwohnerdienste, erfolgreich abgeschlossen. Colette Henzelmann, Leiterin Finanzen, hat den Lehrgang CAS 2, Fachkompetenz Finanzfachleute, ebenfalls erfolgreich absolviert.
Der Gemeinderat und die Verwaltungsangestellten gratulieren Barbara Vock und Colette Henzelmann herzlich zu ihrem Erfolg.
In der Woche vom 3. März 2025 wird im Gemeindehaus und im Schlössli die Beleuchtung saniert. Während dieser Zeit ist es möglich, dass die Gemeindeverwaltung eingeschränkt erreichbar ist. Vielen Dank für das Verständnis.
Die heutige Informationsveranstaltung findet in der Turnhalle Oeschgen um 19 Uhr statt.
Der Gemeinderat hat nachfolgende Baubewilligungen erteilt:
Der Gemeinderat Oeschgen erteilte den Auftrag für die Ingenieurleistungen für die 2. Etappe Sanierung Mitteldorfstrasse.
Gemäss Auftrag aus der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 hat der Gemeinderat Oeschgen die Mitglieder für die beratende Kommission gewählt. In der beratenden Kommission arbeiten mit: Sven Külling, Benedikt Reimann, Georg Zundel, David Döbeli, Marcel Hauswirth, Vertretung Hauswartdienste, Barbara Vock (Protokollführung) und Esther Herzog, Ressortvorsteherin und Leitung beratende Kommission.
Aufgrund der Rückmeldungen aus der Informationsveranstaltung vom 5. Februar 2025 hat der Gemeinderat Oeschgen beschlossen, eine Planungskommission Schulraum einzusetzen. Um alle Anspruchsgruppen miteinzubeziehen, sollen in der Kommission zwei Personen aus der Bevölkerung mitwirken. Interessierte Personen werden gebeten, sich bis am 7. März 2025 bei der Gemeindekanzlei (062 865 60 20 oder gemeindekanzlei@oeschgen.ch) zu melden. Bei Fragen steht Gemeinderätin Esther Herzog (079 480 59 70) zur Verfügung.
Anbei finden Sie die Resulate der eidg. Abstimmungen vo 9. Februar 2025
Baugesuch-Nr.: 2024-32
Bauvorhaben: Asphaltierung Vorplatz zu Abkalbeboxen
Bauherrschaft: Pascal und Chantal Ehrsam, Grossholzhof 554, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Pascal und Chantal Ehrsam, Grossholzhof 554, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Architekturbüro Martin vom Arx GmbH, Wantelweg 16, 4655 Stüsslingen
Ort/Zone: Grossholzhof 554, Parzelle 267, Landwirtschaftszone
Zusätzliche Bewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Das Baugesuch liegt vom 10. Februar 2025 bis 10. März 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Für die eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Februar 2025 ist die Urne wie folgt aufgestellt:
Sonntag, 9. Februar 2025 08:30 – 09:00 Uhr im Schlössli
Die Stimmberechtigten haben persönlich an der Urne zu erscheinen. Eine Stellvertretung ist nur unter Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zulässig. Wer nicht persönlich an der Urne erscheint, wählt die briefliche Stimmabgabe (frühzeitige Aufgabe per Post oder Einwurf in Gemeindebriefkasten). In diesem Falle muss der Stimmrechtsausweis zwingend unterschrieben sein!
Bei einem Steuerfuss von 114 % beläuft sich der gesamte Steuerertrag für das Jahr 2024 auf rund CHF 3,4 Mio., was wie budgetiert einem Rückgang von etwas über 2% gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Einkommens- und Vermögensteuern liegen insgesamt CHF 10'850 über dem Budget. Während die Einnahmen aus Einkommens- und Vermögensteuern der natürlichen Personen um CHF 53'700 unter den Erwartungen blieben, konnten durch höhere Erträge aus Quellensteuern (+CHF 27'100) sowie durch die Steuern juristischer Personen (+CHF 74'900) die Mindereinnahmen kompensiert werden.
Aufgrund von zwei grösseren Ausständen musste das Delkredere angepasst werden, was letztlich zu einem Netto-Mehrertrag von 10'850 Franken bei den Gemeindesteuereinnahmen führte.
Die Sondersteuern übertrafen das Budget um rund CHF 12'055, hauptsächlich durch Mehreinnahmen bei Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Die aufgrund von Verlustscheinen abgeschriebenen Steuern belaufen sich nach Abzug der Einnahmen aus der Verlustscheinbewirtschaftung auf netto CHF 665.
Der Gemeinderat hat Cécile Ehrsam per sofort als Mitarbeiterin im Hauswarteteam eingestellt. Cécile Ehrsam unterstützt das Hauswarteteam im Stundenlohn. Der Gemeinderat und die Gemeindemitarbeitenden freuen sich auf die Zusammenarbeit.
Vom 7. bis 21. Februar 2025 wird die Turnhalle für die Nutzung gesperrt. Die Turnhalle wird in dieser Zeit als Zwischenlager für das Schulmobiliar genutzt, da in den Schulräumen die Beleuchtung saniert wird.
Vielen Dank für das Verständnis.
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss
NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z. B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13:30 bis 14:00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konflikts alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter http://www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Der Gemeinderat Oeschgen hat nachfolgende Baubewilligungen erteilt:
Im Verpflichtungskredit zur Sanierung der Kantonsstrasse wurden Kosten für die Beleuchtung des Rad- und Gehwegs auf dem Abschnitt Birkenweg – Kreisel Lidl miteingerechnet. Der Rad- und Gehweg ist aktuell aufgrund der Abschaltung der Strassenbeleuchtung auf der Kantonsstrasse nicht beleuchtet.
Die Arbeiten für die neue Beleuchtung des Rad- und Gehwegs auf dem Abschnitt Birkenweg – Kreisel Lidl werden nun vorgezogen, damit der Weg wieder beleuchtet ist. Der Gemeinderat hat die Auftragsvergabe an die AEW Energie AG bereits erteilt.
Der Gemeinderat Oeschgen hat kommuniziert, dass am 25.02.2025 eine Informationsveranstaltung bezüglich Ersatzbau Circusstrasse 104 stattfinden soll. Unterdessen ist der Gemeinderat Oeschgen zum Schluss gekommen, dass die Abklärungen zum Projekt noch nicht ausreichend sind, um die Bevölkerung bereits ausführlich zu informieren. Es wird daher darauf verzichtet, am 25.02.2025 über den Ersatzbau Circusstrasse 104 zu informieren. Der Gemeinderat Oeschgen wird zur gegebener Zeit entsprechend über den Projektstand informieren.
Wie in der Vergangenheit auch schon informiert, arbeitet der Gemeinderat Oeschgen zurzeit ebenfalls an den Projekten Milchhüsli und neuer Entsorgungsplatz. Der Gemeinderat Oeschgen möchte daher den Termin vom 25.02.2025 nutzen, um die Bevölkerung detailliert über den Projektstand bezüglich Milchhüsli und neuem Entsorgungsplatz zu informieren.
Die Gemeindeversammlung genehmigte am 22. November 2024 den Verpflichtungskredit für die Aufwertung des Schlösslikellers. Der Gemeinderat Oeschgen hat beschlossen, dass die ersten Arbeiten voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2025 realisiert werden sollen. Über Nutzungseinschränkungen wird der Gemeinderat frühzeitig informieren.
Vom 7. bis 21. Februar 2025 wird die Turnhalle für die Nutzung gesperrt. Die Turnhalle wird in dieser Zeit als Zwischenlager für das gesamte Schulmobiliar genutzt, da in den Schulräumen die Beleuchtung saniert wird.
Vielen Dank für das Verständnis.
Am 5. Februar 2025 um 19 Uhr findet in der Turnhalle die Informationsveranstaltung 2. Kindergartenabteilung statt. Nutzen Sie diese Gelegenheit um sich ausführlich zum aktuellen Projektstand und den verschiedenen Varianten zu informieren und mit zu diskutieren.
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Gemeinderat Oeschgen
Tempo 30
- Circusstrasse auf Parzelle 828, bis Ende Baugebiet
- Gartenstrasse Parzelle 817, bis Ende Baugebiet
- Römerstrasse, Birkenweg und Böllistrasse auf Parzellen 829, 667
- alte Vorstadt und Ebnet auf Parzellen 640 und 818
- Vorstadt auf Parzelle 815, bis Ende Baugebiet
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Signal 2.30 SSV)
in Gegenrichtung
Ende der Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Signal 2.53 SSV)
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Publikation (23. Januar 2025 – 21. Februar 2025) im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen erhoben werden; diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.
Der Gemeinderat Oeschgen hat Daniela Leimgruber-Mathis aus Schupfart als neue Leiterin der Tagesstrukturen und Mittagstisch FAMI gewählt. Frau Leimgruber-Mathis wird ihre Stelle per 1. April 2025 antreten. Daniela Leimgruber-Mathis wurde in gleicher Funktion auch in der Gemeinde Eiken für die dortige Tagesstruktur gewählt.
Der Gemeinderat dankt den FAMI-Mitarbeitenden für ihren besonderen Einsatz während des letzten Jahres ohne FAMI-Leitung und der Gemeinderätin Vesna Wöhler für die interimistische Leitung. Der Gemeinderat und das FAMI-Team freuen sich bereits heute auf die Zusammenarbeit mit Daniela Leimgruber-Mathis.
Demnächst erhalten die bisherigen Abonnenten das Informationsschreiben mit Einzahlungsschein für die Grüngutkarte 2025. Nach Bezahlung der Gebühr von Fr. 100.00 wird die Grüngutkarte im Kreditkartenformat per Post zugestellt (Abholung und Bezahlung auch am Schalter der Gemeindekanzlei möglich). Die Bevölkerung wird gebeten, die Grüngutkarte bei der Entsorgung auf sich zu tragen und auf Verlangen vorzuweisen. Die Grüngutsammelstelle bei der Firma P. Pfister AG ist am Mittwoch und Freitag 07.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr und am Samstag von 07.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.00 Uhr geöffnet.
Wer bis anhin oder im letzten Jahr keine Grüngutkarte bezogen hat und für das Jahr 2025 gerne eine erwerben möchte, kann dies telefonisch oder per Mail der Finanzverwaltung mitteilen (062 865 60 22, finanzen@oeschgen.ch). Bitte teilen Sie uns auch mit, falls Sie in Zukunft keine Grüngutkarte mehr benötigen. Bis am 31. Januar 2025 kann noch mit der Jahreskarte 2024 entsorgt werden.
Nach dem Pilotprojekt im Jahr 2024 nimmt Oeschgen weiterhin am Projekt "Betreut in der Gemeinde“ teil. Bieten Vereine und Organisationen ebenfalls Angebote zum Älter werden an, können diese online via Erfassungsformular auf www.oeschgen.ch eingereicht werden (Soziale Organisationen/Betreutes Wohnen in der Gemeinde/Erfassungsformular). Weitere Informationen sind unter www.aelterwerden-fricktal.ch/ abrufbar oder via 062 865 22 66.
Aufgrund der defekten Batterie ist der Defibrillator aktuell ausser Betrieb. Im Budget 2025 ist ein Ersatz vorgesehen. Sobald der Defibrillator ersetzt ist, werden Sie wieder informiert.
Wie Sie vielleicht aus der NFZ am 10. Dezember 2024 entnehmen konnten, plant der Gemeinderat Frick eine Machbarkeitsstudie, zur Überdachung des Autobahnabschnitts A3 Bözberg-Rheinfelden mit Solarmodulen, erstellen zu lassen. Der Gemeinderat Oeschgen hat zugestimmt, sich als angrenzende Gemeinde zur Autobahn A3 finanziell an der Machbarkeitsstudie zu beteiligen.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2024 am 30. Dezember 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Gemeindehaus
Mitteldorfstrasse 60
5072 Oeschgen
Tel. 062 865 60 20
gemeindekanzlei@oeschgen.ch
www.oeschgen.ch
Montag
08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00
Dienstag bis Donnerstag
08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00
Freitag
geschlossen
An folgenden Tagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen:
Montag, 21.04.2025
Donnerstag, 29.05.2025
Montag, 09.06.2025
Donnerstag, 19.06.2025
Montag, 08.12.2025
25.12.2025-04.01.2026