A) Für die Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht bis am 18. August 2025, 12.00 Uhr (44. Tag vor dem Wahltag, Verlängerung aufgrund Feiertag), angemeldet:
Finanzkommission (3 Sitze, 2 Kandidaten):
Arnold Marco, 1975, von Bürglen UR, Hofmatt 208, bisher; Niederberger Urban, 1976, von Dallenwil NW, Talrain 524, bisher
Steuerkommission (3 Sitze, 3 Kandidaten):
Cafaro Paolo, 1978, von Oeschgen AG, Bingertenstrasse 502, bisher; Voser Marcel, 1977, von Neuenhof AG, Obere Binzstrasse 445, bisher; Leuenberger Oliver, 1974, von Walterswil BE, Binzstrasse 56, 5072 Oeschgen, bisher
Steuerkommission-Ersatz (1 Sitz, 1 Kandidat):
Wasser Roman, 1973, von Gränichen AG, Schönaustrasse 429, bisher
Stimmenzähler (2 Sitze, 2 Kandidaten):
Zundel Stephan, 1955, von Oeschgen AG, Römerstrasse 164, bisher; Schlienger Georg, 1974, von Hellikon AG, Hinterdorfstrasse 109, bisher
Stimmenzähler-Ersatz (2 Sitze, 2 Kandidaten):
Bircher Mike, 1976, von Rümlingen BL, Bündtenweg 466, bisher; Kokosar Rebekka, 1972, von Hedingen ZH und Frenkendorf BL, Binzstrasse 480, bisher
Da die Anzahl der Kandidierenden weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Oeschgen bis am Dienstag, 26. August 2025, 16.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde Oeschgen wwww.oeschgen.ch / Aktuelles / Gesamterneuerungswahlen bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt (§ 30a Absatz 2 GPR).
B) Für die nachstehende Behörde wird die Urnenwahl am 28. September 2025 definitiv durchgeführt, weil für die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns, gestützt auf § 30b GPR, zwingend eine Urnenwahl durchgeführt werden muss.
Gemeinderat (5 Sitze, 5 Kandidaten):
Quaresima Alessandro, 1973, von Eggiwil BE, Hofmatt 489, bisher; Cafaro Marco, 1983, von Oeschgen AG, Hohlenweg 295, bisher; Herzog Esther, 1972, von Prez FR und Oeschgen AG, Türrmatt 401, bisher; Wöhler Vesna, 1975, von Zürich ZH und Schänis-Dorf SG, Wolfgartenstrasse 470, bisher; Meister René, 1963, von Zürich ZH, Türrmatt 320, neu
Gemeindeammann (1 Sitz, 0 Kandidaten)
Vizeammann (1 Sitz, 1 Kandidat)
Cafaro Marco, 1983, von Oeschgen AG, Hohlenweg 295, bisher
Im ersten Wahlgang sind nicht nur die oben aufgeführten Personen wählbar. Es können alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oeschgen als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten. Die vorstehend Kandidierenden für den Gemeinderat werden namentlich auf einem Informationsblatt aufgeführt, das den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel versandt wird (§ 30 Abs. 1 GPR).