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Gesamterneuerungswahlen 2026/2029

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Ergebnis 1. Wahlgang

Die Gemeindewahlen vom 28. September 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 haben zu folgenden Resultaten geführt:

1. Gemeinderat: Eingelangte Wahlzettel 349; Leere und ungültige Wahlzettel 8; In Betracht fallende Wahlzettel 341; Absolutes Mehr 151 Stimmen; Gewählt sind: 

Alessandro Quaresima, bisher, 246 Stimmen

Marco Cafaro, bisher, 279 Stimmen

Herzog-Lauber Esther, bisher, 266 Stimmen

Wöhler-Milanovic Vesna, bisher, 165 Stimmen

Plattner, Benjamin, neu, 219 Stimmen

 

2. Gemeindeammann: Eingelangte Wahlzettel 349; Leere und ungültige Wahlzettel 8; In Betracht fallende Wahlzettel 341; Absolutes Mehr 130 Stimmen; Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht, es findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt.

 

3. Vizeammann: Eingelangte Wahlzettel 349; Leere und ungültige Wahlzettel 8; In Betracht fallende Wahlzettel 341; Absolutes Mehr 152 Stimmen; Gewählt ist: Marco Cafaro, bisher, 204 Stimmen.

 

4. Finanzkommission: Eingelangte Wahlzettel 203, Leere und ungültige Wahlzettel 62, In Betracht fallende Wahlzettel 141; Absolutes Mehr 71 Stimmen; Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht, es findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt.

Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Gemäss § 31 a ff. GPR wird am 30. November 2025 der zweite Wahlgang stattfinden.

 

2. Wahlgang Gemeindeammann und Mitglied Finanzkommission

Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang, durch mindestens zehn Stimmberechtigte angemeldet wird. Die Vorschläge müssen bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025 um 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Das entsprechende Anmeldeformular für den zweiten Wahlgang vom 30. November 2025 kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde bezogen werden.

Eine stille Wahl ist möglich, wenn für den zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind. In diesem Fall würde eine Nachfrist von fünf Tagen angesetzt, bevor die stille Wahl zustande käme (§ 33 GPR).

Wahlbüro

Kontakt

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Mitteldorfstrasse 60
5072 Oeschgen
 
Tel. 062 865 60 20


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Montag
08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00

Dienstag bis Donnerstag
08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 

Freitag
geschlossen

 

An folgenden Tagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen:

Montag, 08.12.2025 (Mariä Empfängnis)

25.12.2025-04.01.2026 (Weihnachten/Neujahr)