Der Bund und Kanton unterbreiten am 15. Mai 2022 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
- Vorlage 1: Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz)
- Vorlage 2: Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und ZeIlen (Transplantationsgesetz)
- Vorlage 3: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen Nr. 1052/2013 und 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
- Vorlage 4: Volksinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung (Amtsenthebungsinitiative)
- Vorlage 5: Änderung Steuergesetz
In diesem Zusammenhang ruft das Wahlbüro die Vorgaben für die briefliche Stimmabgabe in Erinnerung:
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Wahlunterlagen möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel (NICHT FALTEN / NICHT TRENNEN) in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können das Antwort-Kuvert bis spätestens Sonntag, 15. Mai 2022, 09.00 Uhr, in den Gemeindebriefkasten werfen. Bei postalischer Stimmabgabe muss das Antwort-Kuvert bis spätestens am Dienstagabend, 10. Mai 2022, der Post übergeben werden, damit eine rechtzeitige Zustellung ins Wahlbüro sichergestellt werden kann.