Gleich zwei Mal nimmt Perimuk, der Jurasaurier, Familien mit auf spannende Abenteuer im Jurapark Aargau. Auf die Grösseren warten Veranstaltungen rund um das Städtchen Laufenburg, den sagenhaften Bözberg und Kalkstein-Höhlen. Wer sich für die heilende Wirkung der Jurapark-Landschaft interessiert, der findet ein spannendes Angebot bei unseren Landschaftsmedizin-Veranstaltungen. Siehe www.jurapark-aargau.ch/veranstaltungen und www.landschaftsmedizin.com.
Mitteilungen Archiv
September 2021
Der Gemeinderat hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass das Schlösslipost-Team ab der Ausgabe 2021 Zuwachs erhält. Das Schlösslipost-Team wird wie folgt zusammengesetzt sein: Patricia Winter, Diana Heusser, Andrea Neuhaus und Luzia Wunderlin.
Der Gemeinderat bedankt sich bereits im Voraus für ihren Einsatz zu Gunsten der Oeschger Kultur.
Per Ende Oktober 2021 sind die Einkommens- und Vermögenssteuern 2021 fällig. Gemäss Steuergesetz erhalten alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuern 2021 noch nicht bezahlt haben, eine Verfallsanzeige. Diese erinnert an die Rechnung, die bereits im Februar zugestellt wurde. Diese Verfallanzeigen sind keine Mahnungen, sondern eine VORzeitige Erinnerung.
Die Arbeiten für die Kanalsanierungen hat der Gemeinderat an die Unternehmung Kanalreinigung Näf GmbH, 5070 Frick vergeben. Die Submission wurde im Einladungsverfahren durchgeführt.
Die Bauarbeiten sind nun soweit fortgeschritten, dass die lange angekündigte Vollsperrung umgesetzt werden kann. Fabian Gasser, Projektleiter der Abteilung Tiefbau, erklärt: "Die Vollsperrung ist notwendig, um die Sicherheit für die Arbeitenden und die Verkehrsteilnehmenden bei den sehr engen Platzverhältnissen zu gewährleisten. Zudem kann die Bauzeit deutlich verkürzt werden, da viel längere Bauetappen gleichzeitig möglich sind." Die Vollsperrung dauert bis Ende der Bauzeit, das heisst etwa ein Jahr. Vorausgesetzt, dass ungünstige Witterungsverhältnisse keine weiteren Unterbrüche verursachen. Während der Vollsperrung wird der motorisierte Individualverkehr über Kantonsstrassen via Eiken / Hardwald umgeleitet. Die Umleitungen werden entsprechend signalisiert. Der Autobahnabschnitt Frick–Eiken kann in beiden Richtungen die Fahrzeit verringern und entlastet zudem die Verkehrsknoten in Eiken und Frick. Der Veloverkehr wird wie bisher via Fibl und Ittenthal umgeleitet. Die Kantonsstrassen über den Kaistenberg bleibt für die Velofahrenden weiterhin gesperrt. Die Bauetappen werden so angeordnet, dass das Postauto über den Kaistenberg fahren kann. Die bestehenden Haltestellen können alle fahrplanmässig bedient werden. Die Abteilung Tiefbau des Departement Bau, Verkehr und Umwelt und die am Bau Beteiligten bitten die Verkehrsteilnehmenden sowie die Anwohnenden um Verständnis für die unvermeidlichen Behinderungen.
Zudem ist für Mitte Oktober geplant, mit den Bauarbeiten zur Sanierung der Mitteldorfstrasse zu beginnen. Von einer Durchfahrt zwecks Schleichverkehr durch das Dorf Oeschgen wird daher dringend abgeraten.
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Oeschgen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Herr Olivier Nicolas Freytag, 1981, Frankreich, wohnhaft oberer Mühlerain 388, 5072 Oeschgen.
Frau Audrey Lauer Freytag, 1983, Frankreich, wohnhaft oberer Mühlerain 388, 5072 Oeschgen.
Herr Thibaut Freytag, 2016, Frankreich, wohnhaft oberer Mühlerain 388, 5072 Oeschgen.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Für den 1. Wahlgang vom Sonntag, 26. September 2021 sind folgende Kandidaten angemeldet:
Gemeinderat
Quaresima Alessandro, 1973, von Eggiwil BE, Hofmatt 489, bisher; Koch Christoph, 1964, von Niederhelfenschwil SG, Breitenstrasse 423, bisher; Cafaro Marco, 1983, von Oeschgen AG, Türrmatt 391, bisher; Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, bisher; Herzog-Lauber Esther, 1972, von Prez FR und Oeschgen AG, Türrmatt 401, neu; Wöhler Vesna, 1975, von Zürich ZH und Schänis-Dorf SG, Wolfgartenstrasse 470, neu
Gemeindeamman
Koch Christoph, 1964, von Niederhelfenschwil SG, Breitenstrasse 423, bisher
Vizeamman
Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, neu
Nachdem innerhalb der Nachmeldefrist von fünf Tagen, d.h. bis Dienstag, 24. August 2021, 12.00 Uhr, nur 1 weiterer Kandidat für den offenen Sitz in der Steuerkommission gemeldet wurden, hat das Wahlbüro am 6. September 2021, gestützt auf § 30a Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, folgende Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Finanzkommission (drei Sitze):
Meier Herbert, 1968, von Zeihen AG, Hofmatt 392, bisher; Guhl Lawson Silvia, 1969, von Steckborn TG, Hofmatt 235, bisher; Arnold Marco, 1975, von Bürglen UR, Hofmatt 208, neu
Steuerkommission (drei Sitze):
Cafaro Paolo, 1978, von Oeschgen AG, Bingertenstrasse 502, bisher; Voser Marcel, 1977, von Neuenhof AG, Obere Binzstrasse 445, bisher, Leuenberger Oliver, 1974, von Walterswil BE, Binzstrasse 56, neu
Steuerkommission-Ersatz (ein Sitz):
Wasser Roman, 1973, von Gränichen AG, Schönaustrasse 429, bisher
Stimmenzähler (zwei Sitze):
Zundel Stephan, 1955, von Oeschgen AG, Römerstrasse 164, bisher; Schlienger Georg, 1974, von Hellikon AG, Hinterdorfstrasse 109, bisher
Stimmenzähler-Ersatz (zwei Sitze):
Bircher Mike, 1976, von Rümlingen BL, Bündtenweg 466, bisher; Kokosar Rebekka, 1972, von Hedingen ZH und Frenkendorf BL, Binzstrasse 480, bisher
Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Aufgrund Überarbeitung der Ordnungsbussenverfahrensverordnung (OBVV) und der revidierten Gastgewerbeverordnung (GGV) wurde das Polizeireglement Oberes Fricktal angepasst. Die aktuelle Version ist im Online-Schalter der Gemeindewebseite abrufbar.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Laneri Immobilien AG, Abbruch Treppe mit gleichem Aufbau, Parzelle 645
- Heinz und Anita Hossli, Pflästerung Zufahrt und Vorplatz mit Verbundsteinen, Parzelle 659
August 2021
Am 21. August 2021 werden bei der Schulanlage Breite - anlässlich des Töffli-Treffens 2021 - Luftaufnahmen mittels Drohne gemacht. Das entsprechende Gesuch wurde bewilligt. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme für diesen Einsatz gebeten.
Für die Gesamterneuerungswahlen vom 26. September 2021 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht bis am 13. August 2021, 12.00 Uhr (44. Tag vor dem Wahltag), angemeldet:
Finanzkommission (drei Sitze):
Meier Herbert, 1968, von Zeihen AG, Hofmatt 392, bisher; Guhl Lawson Silvia, 1969, von Steckborn TG, Hofmatt 235, bisher; Arnold Marco, 1975, von Bürglen UR, Hofmatt 208, neu
Steuerkommission (drei Sitze):
Cafaro Paolo, 1978, von Oeschgen AG, Bingertenstrasse 502, bisher; Voser Marcel, 1977, von Neuenhof AG, Obere Binzstrasse 445, bisher
Steuerkommission-Ersatz (ein Sitz):
Wasser Roman, 1973, von Gränichen AG, Schönaustrasse 429, bisher
Stimmenzähler (zwei Sitze):
Zundel Stephan, 1955, von Oeschgen AG, Römerstrasse 164, bisher; Schlienger Georg, 1974, von Hellikon AG, Hinterdorfstrasse 109, bisher
Stimmenzähler-Ersatz (zwei Sitze):
Bircher Mike, 1976, von Rümlingen BL, Bündtenweg 466, bisher; Kokosar Rebekka, 1972, von Hedingen ZH und Frenkendorf BL, Binzstrasse 480, bisher
Da die Anzahl der Kandidierenden weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Oeschgen bis am Dienstag, 24. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt (§ 30a Absatz 2 GPR).
Für die nachstehende Behörde wird die Urnenwahl am 26. September 2021 definitiv durchgeführt, weil für die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns, gestützt auf § 30b GPR, zwingend eine Urnenwahl durchgeführt werden muss.
Gemeinderat (fünf Sitze, 6 Kandidaten):
Quaresima Alessandro, 1973, von Eggiwil BE, Hofmatt 489, bisher; Koch Christoph, 1964, von Niederhelfenschwil SG, Breitenstrasse 423, bisher; Cafaro Marco, 1983, von Oeschgen AG, Türrmatt 391, bisher; Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, bisher; Herzog-Lauber Esther, 1972, von Prez FR und Oeschgen AG, Türrmatt 401, neu; Wöhler Vesna, 1975, von Zürich ZH und Schänis-Dorf SG, Wolfgartenstrasse 470, neu
Gemeindeammann: Koch Christoph, 1964, von Niederhelfenschwil SG, Breitenstrasse 423, bisher
Vizeammann: Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, neu
Im ersten Wahlgang sind nicht nur die oben aufgeführten Personen wählbar. Es können alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oeschgen als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten. Die vorstehend Kandidierenden für den Gemeinderat werden namentlich auf einem Informationsblatt aufgeführt, das den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel versandt wird (§ 30 Abs. 1 GPR).
Am 21. August 2021 werden bei der Schulanlage Breite - anlässlich des Töffli-Treffens 2021 - Luftaufnahmen mittels Drohne gemacht. Das entsprechende Gesuch wurde bewilligt. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme für diesen Einsatz gebeten.
Für die nachstehende Behörde wird die Urnenwahl am 26. September 2021 definitiv durchgeführt, weil für die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns, gestützt auf § 30b GPR, zwingend eine Urnenwahl durchgeführt werden muss.
Gemeinderat (fünf Sitze, 6 Kandidaten):
Quaresima Alessandro, 1973, von Eggiwil BE, Hofmatt 489, bisher; Koch Christoph, 1964, von Niederhelfenschwil SG, Breitenstrasse 423, bisher; Cafaro Marco, 1983, von Oeschgen AG, Türrmatt 391, bisher; Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, bisher; Herzog-Lauber Esther, 1972, von Prez FR und Oeschgen AG, Türrmatt 401, neu; Wöhler Vesna, 1975, von Zürich ZH und Schänis-Dorf SG, Wolfgartenstrasse 470, neu
Gemeindeammann: Koch Christoph, 1964, von Niederhelfenschwil SG, Breitenstrasse 423, bisher
Vizeammann: Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, neu
Im ersten Wahlgang sind nicht nur die oben aufgeführten Personen wählbar. Es können alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oeschgen als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten. Die vorstehend Kandidierenden für den Gemeinderat werden namentlich auf einem Informationsblatt aufgeführt, das den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel versandt wird (§ 30 Abs. 1 GPR).
Für die Gesamterneuerungswahlen vom 26. September 2021 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht bis am 13. August 2021, 12.00 Uhr (44. Tag vor dem Wahltag), angemeldet:
Finanzkommission (drei Sitze):
Meier Herbert, 1968, von Zeihen AG, Hofmatt 392, bisher; Guhl Lawson Silvia, 1969, von Steckborn TG, Hofmatt 235, bisher; Arnold Marco, 1975, von Bürglen UR, Hofmatt 208, neu
Steuerkommission (drei Sitze):
Cafaro Paolo, 1978, von Oeschgen AG, Bingertenstrasse 502, bisher; Voser Marcel, 1977, von Neuenhof AG, Obere Binzstrasse 445, bisher
Steuerkommission-Ersatz (ein Sitz):
Wasser Roman, 1973, von Gränichen AG, Schönaustrasse 429, bisher
Stimmenzähler (zwei Sitze):
Zundel Stephan, 1955, von Oeschgen AG, Römerstrasse 164, bisher; Schlienger Georg, 1974, von Hellikon AG, Hinterdorfstrasse 109, bisher
Stimmenzähler-Ersatz (zwei Sitze):
Bircher Mike, 1976, von Rümlingen BL, Bündtenweg 466, bisher; Kokosar Rebekka, 1972, von Hedingen ZH und Frenkendorf BL, Binzstrasse 480, bisher
Da die Anzahl der Kandidierenden weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Oeschgen bis am Dienstag, 24. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt (§ 30a Absatz 2 GPR).
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Silvia Guhl Lawson, Klimaanlage, Parzelle 342
- Andreas und Sandra Näf, Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung, Parzelle 771
Am 14.08.2021 wird zwischen 17:00 und 24:00 Uhr die Binzstrasse aufgrund des Binzstrassen-Fests gesperrt sein. Die Sperrung wird von der Kreuzung Mühlerain, Wolfgartenstrasse und Binzstrasse bis zur Kreuzung der oberen Binzstrasse/Mühlerain gesperrt sein. Eine entsprechende Umleitung über den Mühlerain wird signalisiert. Bei schlechter Witterung findet das Fest auf dem Gehrenhof statt. In diesem Fall wird die Strasse von der Kreuzung Gehrenhof/Warthof bis zur Kreuzung Wolfgarten abgesperrt. Auch in diesem Fall ist eine Umfahrung möglich.
Beratungen der unentgeltlichen Rechtsauskunft, welche vom Aargauischen Anwaltsverband angeboten werden, finden nun wieder wie gewohnt vor Ort statt. Die Möglichkeit zur telefonischen Rechtsauskunft ist somit nach den Sommerferien gestrichen. Selbstverständlich sind die geltenden Vorschriften bzw. die Hausordnungen betreffend Corona zu beachten. Den Einsatzplan der Gemeinden ist im Schaukasten der Gemeindeverwaltung oder auf der Webseite (www.oeschgen.ch) ersichtlich.
Schülerinnen und Schüler, welche die Schule in Frick besuchen, können bei der Gemeindeverwaltung Oeschgen zwei Mehrfahrtenkarten à 6 Fahrten während den regulären Schalteröffnungszeiten beziehen. Der Wert der Mehrfahrtenkarte wird nicht in bar ausbezahlt.
Baugesuch-Nr.: 21/2021
Bauvorhaben: Neubau 2 EFH inkl. Doppelgarage
Bauherrschaft: Arton und Arta Abdulaj, Glattalstrasse 232, 8153 Rümlang
Grundeigentümer: Arton und Arta Abdulaj, Glattalstrasse 232, 8153 Rümlang
Projektverfasser: Finest Art GmbH, Heinrich-Wolff-Strasse 8, 8046 Zürich
Ort / Zone: Circusstrasse, Parzelle 697, Wohn-und Gewerbezone
Das Baugesuch liegt vom 12. August 2021 bis 10. September 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 in Rechtskraft erwachsen.
Regionales Gaumengold auf zwei Jurapark-Märkten, spannende Exkursionen, Workshops und ein Familien-Nachmittag mit Werni Wiesel warten darauf, entdeckt zu werden. Wer sich für die heilende Wirkung der Jurapark-Landschaft interessiert, der findet ein spannendes Angebot bei unseren Landschaftsmedizin-Veranstaltungen.
Siehe www.jurapark-aargau.ch/veranstaltungen und www.landschaftsmedizin.com.
Ab dem Schuljahr 2021/22 werden der Mittagstisch und die Tagesstrukturen der FAMI Oeschgen im alten Kindergarten (Kindergartenweg 221) angeboten.
Erinnerung: Die Gemeindekanzlei ist am Donnerstag, 12. August 2021 aufgrund des Verwaltungsausfluges den ganzen Tag geschlossen. Im Zusammenhang mit der Anmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen ist die Kanzlei am Freitag, 13. August 2021 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Die Gemeindekanzlei bleibt am 16. August 2021 in Folge interner Weiterbildung am Nachmittag geschlossen.
Juli 2021
An der Urnenabstimmung vom 31.01.2021 wurde ein Verpflichtungskredit von CHF 2'350'000.- für die Schulraumerweiterung bewilligt. Inzwischen wurden die Submission des Architekten sowie die Ausschreibungen für die Fachplaner durchgeführt. Aufgrund der Vorstudie wurde das Projekt überarbeitet. Im Zuge dieser Bearbeitung wurde der Kostenvoranschlag ermittelt, der einen Mehraufwand (ca. CHF 400'000.00) zum genehmigten Kredit aufzeigt.
Dieser Mehraufwand stellt sich wie folgt zusammen:
Projekterweiterungen wie Lüftung Klassenzimmer und neue Decke Pausenhalle mit Akustikmassnahmen von ca. CHF 120'000.00; darin nicht berücksichtigt ist, dass der Schulraum der beiden Klassenzimmer grösser geworden ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies ebenfalls noch ca. CHF 50'000.00 ausmacht. Durch Lieferkettenengpässe entsteht ein Mehraufwand von ca. CHF 180'000.00. Die restlichen CHF 100'000.- sind auf die Kostengenauigkeit des Kredites zurückzuführen. Der Kredit ist auf Basis einer Vorstudie mit einer Genauigkeit von +/- 20% berechnet worden. Das war auch der Grund, weshalb der Gemeinderat im 2018 einen Planungskredit beantragte, um eine genauere Kostenangabe zu erhalten. Gemeinsam mit der Finanzkommission hat der Gemeinderat nun entschieden, das Projekt im vorgesehenen Rahmen mit einer Kreditüberschreitung weiter zu bearbeiten.
Ab sofort und bis Ende August sind die Feuerbrandverantwortlichen Personen der Gemeinden unterwegs. Sie kontrollieren u.a. die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Feuerbrand ist eine hochansteckende Bakterienkrankheit, die die Kernobstbäume und eine ganze Anzahl von Zier- und Wildpflanzen in hohem Masse bedroht. Eine befallene Pflanze kann innerhalb einer Vegetationsperiode absterben. Die Übertragung erfolgt durch Bakterienschleim, der auf vielfältige Weise, insbesondere durch Insekten und Vögel, sehr rasch und sehr weit verbreitet wird. Wenn genügend Infektionsmaterial vorhanden ist und während der Blüte für den Erreger günstige Witterung herrscht, kommt es zu einer extremen Ausbreitung der Krankheit mit massiven Schäden.
Bitte beachten Sie bei einem Verdachtsfall folgende Punkte: Verdächtige Pflanzen nicht berühren - Verschleppungsgefahr! Sofortige Meldung an den Feuerbrandverantwortlichen, Alexander Riner, 079 582 62 91).
Ab sofort und bis Ende August sind die Ambrosiaverantwortlichen Personen der Gemeinden unterwegs. Sie kontrollieren Liegenschaften, Hausgärten, öffentlichen Gartenanlagen, Gruben, Deponien, Baustellen, Kompostplätze und Industrieareale auf allenfalls vorhandene Ambrosiapflanzen. Sie ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihre Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Sie tritt im Kanton Aargau vorab in Hausgärten, entlang von Strassen sowie auf Ruderalflächen auf. Vereinzelt wurde sie auch bereits in Landwirtschaftskulturen gefunden.
Als erste Anlaufstelle bei Verdacht und bei Fragen können die Feuerbrandverantwortlichen kontaktiert werden.
Weitere Infos auch unter www.feuerbrand-ag.ch.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Roger und Min Hee John, Gartenmauer, Parzelle 539
Nachdem der Verpflichtungskredit für die Sanierung der Hinterdorfstrasse in Rechtskraft erwachsen ist, hat inzwischen die öffentliche Submission stattgefunden. Nach Durchführung eines ordentlichen Offertvergleiches vergibt der Gemeinderat den Auftrag für die allgemeinen Tiefbauarbeiten an das wirtschaftlich günstigste Angebot der Firma Ernst Frey AG, Kaiseraugst. Die Arbeiten für die Rohrlegungsarbeiten werden an die Frei Rohrleitungsbau AG, Turgi vergeben.
Bäume und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken auf mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 80 cm und 3 m ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Grundbesitzer werden gebeten, das Zurückschneiden bis am 20. August 2021 vorzunehmen. Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 am 17. Juli 2021 in Rechtskraft erwachsen.
Baugesuch-Nr.: 23/2021
Bauvorhaben: Aufstockung Pausenhalle
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: LUMO Architekten AG, Poststrasse 6, 5312 Döttingen
Ort / Zone: Wolfgartenstrasse, Parzelle 320, OEBA Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Das Baugesuch liegt vom 26. Juli 2021 bis 24. August 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Gesuchstellerin: Schnetzler Immobilien AG
Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage auf der Parzelle Nr. 660, Römerstrasse in Oeschgen
Förderleistung: 4.25 l/s (255.00 l/min) Heizen
Pumpleistung: Pumpe 1: 4.67 l/s (280 l/min)
Das Nutzungsgesuch wird gemäss §28 des Wassernutzungsgesetztes vom 11. März 2008 (WnG) vom 26. Juli 2021 bis 24. August 2021 bei der Gemeinde Oeschgen öffentlich aufgelegt.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
In der letzten Nacht sind alle Notfallnummern ausgefallen und waren nicht mehr erreichbar. Das bedeutet, dass die Notfallnummern 112, 117, 118, 144 usw. nicht mehr angerufen werden konnten. Aktuell ist die Störung behoben.
Falls es jedoch wieder zu einem Ausfall kommen sollte, ist es wichtig zu wissen, was in einem Notfall zu tun ist. In jeder Aargauer Gemeinde gibt es mindestens einen Notfalltreffpunkt, welcher in einem Notfall, wie Kommunikationsausfall respektiv nicht erreichen der Notfallnummern, durch das RFO, die Feuerwehr oder den ZSO besetzt wird. In der Gemeinde Oeschge befindet sich der Notfalltreffpunkt bei der Turnhalle der Gemeindeschule Breiten an der Wolfgartenstrasse 128, 5072 Oeschgen. Er ist durch ein Schild gekennzeichnet. Auf dem Schild befindet sich das Logo, welches oben eingefügt wurde.
Sollte es wieder zu einem Ausfall der Notfallnummern kommen, können Sie an diese Treffpunkt Hilfe anfordern, falls ein Krankenwagen, die Feuerwehr oder Polizei benötigt wird.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre, welche Ihnen letztes Jahr im Oktober per Post verteilt wurde. Ausserdem können Sie genaueres im eingefügten Link nachlesen.
Die SBB-Tageskarten sind ab 01. August 2021 wieder bei der Gemeindeverwaltung erhältlich (CHF 43.00 pro Tageskarte; CHF 25.00 pro Tageskarte, die frühestens am Vortag [Gültigkeitstag minus 1] oder am Gültigkeitstag selbst reserviert und abgeholt wird. Da die Kanzlei jeweils am Freitag geschlossen ist, gilt der Donnerstag als Vortag für die Tage Freitag, Samstag, Sonntag und Montag.
Die Gemeindekanzlei ist am Donnerstag, 12. August 2021 aufgrund des Verwaltungsausfluges den ganzen Tag geschlossen.
Im Zusammenhang mit der Anmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen ist die Kanzlei am Freitag, 13. August 2021 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Einjährigen Berufkraut.
Juni 2021
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Gemeinderat Oeschgen
- Parzelle 551, Hinterdorfstrasse (50m vor Baugebiet)
- Signal 2.30.1 «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» und in Gegenrichtung Signal 2.53.1 «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell»
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen erhoben werden; diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.
Baugesuch-Nr.: 20/2021
Bauvorhaben: Abbruch Treppe mit gleichem Aufbau
Bauherrschaft: Laneri Immobilien AG, Hauptstrasse 23, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Laneri Immobilien AG, Hauptstrasse 23, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Laneri Immobilien AG, Hauptstrasse 23, 5072 Oeschgen
Ort / Zone: Hauptstrasse 23, Parzelle 645, Wohnzone WG
Das Baugesuch liegt vom 1. Juli 2021 bis 30. Juli 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Während den Sommerferien vom 5. Juli 2021 – 6. August 2021 ist die Gemeindekanzlei wie folgt geöffnet:
Montag: 08:30 – 11:30 // 14:00 – 18:00
Dienstag – Donnerstag: 08:30 – 11:30
Freitag geschlossen
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Mit dem Wechsel der Gemeindesoftware hat die Gemeindekanzlei auch den Anbieter der Website gewechselt. Ab dem 1. Juli 2021 wird die Website in neuem Erscheinungsbild erscheinen.
Jugendliche ins Erwachsenenleben zu begleiten kann einen ganz schön fordern. Es ist eine spannungsgeladene Zeit für die Jugendlichen und die Eltern. Vor allem wenn die Jugendlichen übermässig Alkohol trinken, gamen oder kiffen. Wie gelingt es, die Jugendlichen trotzdem gut zu begleiten? Dabei spielt die Beziehung zueinander eine wesentliche Rolle für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Jugendlichen und der Eltern.
ElternAlltag ist ein 3er Paket. Die Workshops bauen aufeinander auf und werden von Fachpersonen der Suchtprävention Aargau durchgeführt.
Donnerstag 19.8.21, 26.8.21 & 2.9.21 von 19:00- 21:00 Uhr
Rheinfelder Jugendzentrum, Schützenweg 6, 4310 Rheinfelden
- Workshop: Donnerstag, 19. August 2021, 19:00- 21:00 Uhr
Was ist los? – Herausforderung Pubertät
Irgendwann kommt die Zeit, wo Eltern schwierig werden - oder wie war das nochmal? Die Jugendlichen verändern sich, sie werden erwachsen. Sie entdecken und erforschen die Welt und möglicherweise überschreiten sie Grenzen. Wie können wir die Jugendlichen in die Selbstständigkeit begleiten und auch in herausfordernden Situationen mit ihnen im Gespräch bleiben?
- Workshop: Donnerstag, 26. August 2021, 19:00- 21:00 Uhr
Wer bist du? – Jugendliche neu entdecken
Wenn Jugendliche kiffen oder andere Substanzen konsumieren, verlieren Eltern oft den Blick für die ganze Lebenswelt ihres Kindes. Das Zusammenleben und die Gespräche sind vom Konsum stark geprägt und lassen kaum Raum für anderes. Wie gelingt es Eltern, sich wieder vermehrt den Ressourcen des Jugendlichen zuzuwenden?
- Workshop: Donnerstag, 2. September 2020, 19:00- 21:00 Uhr
Und ich? – Eltern tanken auf
Wenn Eltern sich um ihre Töchter und Söhne sorgen, vergessen sie dabei oft, für sich selbst zu sorgen. So kommt es, dass Eltern sich ausgelaugt und erschöpft fühlen, wodurch auch die Beziehung zu ihren Jugendlichen leidet. Wenn Eltern gut zu sich schauen und für ihre eigenen Bedürfnisse einstehen können, legen sie einen wichtigen Grundstein für die Beziehung zu ihren Jugendlichen.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Manfred Partl, Ersatz der Luft-/Wasser-/Wärmepumpe, Parzelle 870
- Richard Stocker, Renovation Fassade/Fensterläden/Holzwerk, Parzelle 146
Der Gemeinderat Oeschgen bedankt sich bei allen Personen, welche am letzten Freitag, 11. Juni 2021 an der Ortsbürger- und/oder Einwohnergemeindeversammlung letzten Freitag teilgenommen haben und sich aktiv am Geschehen der Gemeinde beteiligt haben. Folgende Beschlüsse wurden an den Gemeindeversammlungen gefasst:
Ortsbürgergemeindeversammlung:
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2020 - Angenommen
Rechenschaftsbericht über das Jahr 2020 - Angenommen
Genehmigung Jahresrechnung 2020 – Angenommen
Einwohnergemeindeversammlung:
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020 – Angenommen
Rechenschaftsbericht über das Jahr 2020 – Angenommen
Jahresrechnung 2020 – Angenommen
Kreditantrag Erschliessung Römerstrasse – Angenommen
An der Einwohnergemeindeversammlung wurde zudem über den Überweisungsantrag anlässlich der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2020 informiert. Der Überweisungsantrag lautete, dass der Gemeinderat an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 mindestens zwei realisierbare Varianten auszuarbeiten hat, wie die flüssigen Mittel (Finanzvermögen) der Ortsbürger zukünftig gesetzeskonform treu händisch angelegt werden können. In Zusammenarbeit mit der Ortsbürgerkommission hat der Gemeinderat vier Varianten vorgestellt. Unter anderem hat der Gemeinderat eine Beteiligung an einem Generationenhaus vorgestellt. Eine konsultative Abstimmung hat ergeben, dass die anwesenden StimmbürgerInnen wünschen, dass der Gemeinderat und die Ortsbürgerkommission die Beteiligung an einem Generationenhaus weiterverfolgen soll.
Boris und Vesna Wöhler von der Kulturkommission haben den Rücktritt per 31.12.2021 mitgeteilt. Interessierte EinwohnerInnen aus Oeschgen, welche in der Kulturkommission mitarbeiten möchten, dürfen sich bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20) melden.
Im Schlösslipost-Team haben Elisabeth Michel und Monika Bur ebenfalls mitgeteilt, dass sie aus dem Schlösslipost-Team austreten werden. Für das Redaktionsteam werden Personen gesucht, welche bei der Schlösslipost mitarbeiten möchten. Interessenten dürfen sich ebenfalls bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20) melden.
Gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung kann gemäss Gemeindeordnung § 11 Abs. 2 das Referendum innert 30 Tagen ab Publikation der Beschlüsse eingereicht werden. Dafür müssen die Unterschriften von 20% der Stimmberechtigten innert der besagten Frist bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Die Wahltermine für die Gesamterneuerungswahlen wurden in Übereinstimmung mit den offiziellen Wahl- und Abstimmungsterminen auf den 26. September 2021 (1. Wahlgang) und den 28. November 2021 (2. Wahlgang) fixiert. Zu wählen sind Gemeinderat (5 Mitglieder), Gemeindeammann, Vizeammann; Finanzkommission (3 Mitglieder), Steuerkommission (3 Mitglieder); Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied); Stimmenzähler (2 Mitglieder); Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder).
Der Gemeinderat hat alle aktiven Kommissions- und Behördenmitglieder angeschrieben, um feststellen zu können, wer sich zur Wiederwahl stellt. Folgende Personen haben ihre Demission eingereicht:
Gabriele Wieser (Gemeinderätin und Vizeamman), Esther Kleiber (Finanzkommission) und Hans Lütold (Steuerkommission).
Alle übrigen Personen stellen sich zur Wiederwahl.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am 13. August 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen werden offiziell bekannt gegeben. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Sie werden jedoch vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Stille Wahlen sind für Behörden und Kommissionen bereits im ersten Wahlgang möglich. Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Für den Gemeinderat, den Gemeindeammann und den Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie auf demselben Wahlzettel gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Der Gemeinderat macht auf die aktuell starke Versamung und Verbreitung der Distel, welche als Unkraut gilt, aufmerksam. Er bittet die Einwohner diese Unkräuter sowie Neophyten im gesamten Baugebiet zu beseitigen.
Der Gemeinderat möchte an die Öffnungszeiten der Glassammelstelle erinnern und darum bitten, dass Glas nur während den angegebenen Zeiten entsorgt wird:
Montag – Samstag: 07:00 – 12:00 Uhr // 13:00 – 20:00 Uhr
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Entsorgen verboten.
Ab sofort kann man auf der Gemeindeverwaltung Oeschgen mit Maestro-/EC- und Kreditkarte (ausser Postcard) bezahlen. Die Möglichkeit, bar oder mit TWINT zu bezahlen, bleibt bestehen.
Aufgrund der abgelaufenen Grabruhezeit von 25 Jahren wird auf dem Friedhof Oeschgen die hinterste Grabreihe bei der Friedhofmauer (14 Erwachsenengräber) sowie 4 Urnengräber geräumt.
Die Angehörigen werden mit separatem Schreiben gebeten, Grabmal und Pflanzen bis spätestens 30. September 2021 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist werden Grabmäler oder Pflanzen durch das Bauamt der Gemeinde entfernt und entsorgt. Diese fallen dann ohne jeden Entschädigungsanspruch in deren Eigentum.
Für allfällige Fragen steht Ihnen der Bauamtsmitarbeiter Alexander Riner (079 582 62 91) gerne zur Verfügung.
- Auftraggeber
Einwohnergemeinde Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen
- Objekt
Sanierung Hinter- und Mitteldorfstrasse
- Auftragsart
Bauauftrag (Bauhauptgewerbe)
- Vergabeverfahren
Offenes Verfahren
Die Aufträge fallen nicht unter das GATT-Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen.
- Gegenstand und Umfang des Auftrags
Belagsersatz Strasse 2'900 m²
Belagsersatz Gehweg 800 m²
Neubau Bushaltestelle Hinterdorf
Anpassungsbereiche 700 m²
Ersatz / Neubau von Randabschlüssen 1’600 m
Ersatz von sämtlichen Schachtabdeckungen
Anpassung der Strassenentwässerung
Anpassung der Strassenbeleuchtung
Neubau Sauberwasserleitung ca. 170 m
Ersatz Wasserleitung ca. 550 m
Neubau Leerrohranlagen Drittwerke ca. 1’550 m
Teilangebote zugelassen: nein
- Ausführungstermin
Baubeginn: 09.08.2021
Bauvollendung: August 2022
- Adresse und Frist für den Bezug der Unterlagen
Bezug der Unterlagen unter www.simap.ch
ab Freitag, 04.06.2021
- Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots
Das Angebot ist bis am Freitag, 25.06.2021 (Poststempel A-Post) einzureichen an:
Gemeinde Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen
Vermerk: Sanierung Hinter- und Mitteldorfstrasse - Submissionsunterlagen, nicht öffnen!
- Sprache des Verfahrens
Deutsch
- Preis der Angebotsunterlagen
Kostenlos
- Eignungskriterien
Gemäss Submissionsunterlagen
- Zuschlagskriterien
70% Bereinigter Angebotspreis, 20% Schlüsselpersonen, 10% Umwelt
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann gemäss § 24 ff. SubmD innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Oeschgen, 01.06.2021
Baugesuch-Nr.: 17/2021
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus
Bauherrschaft: Tamara Hüsser und Mario Winkelmann, Parkweg 2, 5443 Niederrohrdorf
Grundeigentümer: Rolf und Monika Hüsser, Römerweg 7, 5070 Frick
Projektverfasser: Hüsser Architektur AG, Mariettaweg 1, 5070 Frick
Ort / Zone: Erikaweg, Parzelle 541, Wohnzone 2B
Das Baugesuch liegt vom 7. Juni 2021 bis 6. Juli 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Mai 2021
Der Bundesrat unterbreitet am 13.Juni 2021 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
- Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»
- Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pesitzide»
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemien (Covid-19-Gesetz)
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)
- Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
Es kommen keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung. Die Abstimmungsunterlagen werden spätestens am 22. Mai 2021 in den Haushaltungen sein.