Nach der Abstimmung vom 31. Januar 2021 hat die Arbeitsgruppe Schulraumerweiterung beschlossen, dass ihre Arbeit nun getan ist. Für das weitere Vorgehen wird der Gemeinderat eine Baukommission einsetzen.
Mitteilungen Archiv
März 2021
Februar 2021
Sofern gesetzlich erlaubt und epidemiologisch vertretbar finden ab Anfang März wieder Veranstaltungen im Jurapark Aargau statt, meist im Freien und immer mit passendem Schutzkonzept. Die Informationen dazu finden Sie im Jurapark-Veranstaltungskalender auf www.jurapark-aargau.ch/veranstaltungen oder Sie fragen direkt bei Jurapark an: 062 877 15 04, info@jurapark-aargau.ch.
Gemäss Art. 3 § 11 Abs. 3 des Friedhof- und Bestattungsreglementes Oeschgen ist ein individueller Blumen- und Grabschmuck, nur auf dem in der Nähe des Gemeinschaftsgrabes vorgesehenen Platz, in diesem Falle Blumenpodest, gestattet. Insbesondere darf kein Blumen- und Grabschmuck auf die Inschriftplatten gestellt werden. Wir bitten die Angehörigen, den Blumen- und Grabschmuck, welcher nicht auf dem dafür vorgesehenen Platz hingestellt wurde, bis zum 15. März 2021 zu räumen. Gemäss Reglement ist das Gemeindebauamt inskünftig befugt, widerrechtlich aufgestellten, verblühten oder vernachlässigten Blumen- und Grabschmuck, für die Gemeinde folgenlos, zu entfernen, beziehungsweis zu entsorgen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.
Der Steuerabschluss 2020 präsentiert sich mit rund 194'000 Franken Mehreinnahmen gegenüber dem Budget erfreulich. Mit dem Steuerjahr 2020 wurde der Steuerfuss von 110% auf 114% erhöht. Der Steuerertrag beziffert sich gesamthaft auf rund 3.14 Mio. Franken und liegt damit 9.5% über dem Ertrag des Vorjahres. Die Einkommens- und Vermögensteuern liegen rund 136'000 Franken über dem Budget. Dies auch Dank Nachträgen aus den Vorjahren. Damit konnte der in den vergangenen Jahren eher rückläufige Steuerertrag pro Einwohner gestoppt werden.
Die Quellensteuern sind rund 20’00 Franken höher als budgetiert. Dagegen wurden die Aktiensteuern zu optimistisch budgetiert und liegen rund 50'000 Franken tiefer bei rund 41'000 Franken. Dieser Rückgang wurde bereits auch im Budget 2021 berücksichtigt.
Bei den schwierig zu budgetierenden Sondersteuern konnten rund 81'000 Franken höhere Einnahmen verbucht werden. Insbesondere bei den Grundstückgewinnsteuern aus Landverkäufen ergaben sich Mehreinnahmen von rund 60'000 Franken. Die Nach- und Strafsteuern betrugen um rund 15'000 Franken mehr als dies vorsichtigerweise im Budget angenommen wurde.
Die abgeschriebenen Steuern aufgrund von Verlustscheinen liegen bei 0.08% des gesamten Steuerertrages.
Die Kulturförderung ist eine Aufgabe der Gemeinde. Deshalb sucht der Gemeinderat ab sofort neue, motivierte Mitglieder für die Kulturkommission, welche bereit sind, das kulturelle Leben in der Gemeinde Oeschgen zu fördern. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich bitte an Gemeinderat Yves Keiser (079 469 58 43), bei welchem Sie auch nähere Auskünfte erhalten.
Die Meldefrist für die Ideeneinreichung für das Schlössli ist am 31. Januar 2021 abgelaufen. Der Gemeinderat wird die eingereichten Ideen prüfen und bedankt sich bereits im Voraus für die vielen Ideen.
Die Meldefrist für Mitglieder der Arbeitsgruppe Dorftreff im Schlössli ist ebenfalls abgelaufen. Der Gemeinderat bedankt sich bei den EinwohnerInnen, welche sich zur Verfügung stellen und wird zu gegebener Zeit Kontakt aufnehmen.
Am Sonntag, 7. März 2021 stehen die nächsten nationalen Abstimmungen bevor. Leider musste das Wahlbüro in der Vergangenheit feststellen, dass immer mal wieder Stimmabgaben als ungültig qualifiziert werden mussten. Dies infolge fehlender Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis oder aufgrund der Tatsache, dass die Stimmzettel nicht im dafür vorgesehen Stimmzettelkuvert eingereicht werden. Aus diesem Grund möchten wir Sie an dieser Stelle an die Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe erinnern:
Wer brieflich abstimmen will:
legt die Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu;
setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
verschliesst das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis im amtlichen Antwortkuvert.
Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder durch Einwurf in einen vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung (offizieller Briefkasten des Gemeindehauses) erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln 4 Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft.
Die briefliche Stimmabgabe ist demnach ungültig, wenn:
nicht das amtliche Antwortkuvert benutzt wird;
das Antwortkuvert nicht in einen vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen wird oder verspätet eintrifft;
der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist;
die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im zugeklebten amtlichen Stimmzettelkuvert befinden.
Bei Nichtbezahlen der Steuern bis Fälligkeit oder verspäteter Einreichung der Steuererklärung werden automatisch Mahngebühren erhoben. Um diese zu umgehen, können Sie vor Fälligkeit der Rechnung mit der Abteilung Finanzen Kontakt aufnehmen und betreffend Einreichetermin der Steuererklärung beim Steueramt ein Fristerstreckungsgesuch einreichen. Die getroffenen Vereinbarungen gelten für das aktuelle Jahr und sind im 2022 wieder neu zu beantragen.
Für die Bezahlung der Steuerrechnung bitten wir Sie, den aktuellen Einzahlungsschein zu verwenden. So helfen Sie mit, interne Umbuchungen zu vermeiden. Bei Ratenzahlungen können Sie jederzeit bei der Abteilung Finanzen neue Einzahlungsscheine verlangen.
Es ist wieder soweit und die Steuererklärungsformulare für das Jahr 2020 wurden verschickt. Auf der Internetseite www.ag.ch/steuern steht Ihnen seit 30. Januar 2021 die Gratis-Software „EasyTax“ zum Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung. Sie werden Schritt für Schritt durch den Steuererklärungsbogen geführt. Bei Fragen zum „Easy-Tax“ Programm verweisen wir Sie gerne auf die eingerichtete Hotline (Tel. 062 835 25 55) welche wie folgt erreichbar ist: Montag / Mittwoch / Freitag 08.30 – 11.30 Uhr Dienstag / Donnerstag 13.30 – 16.30 Uhr. Die Hotline ist vom 1. Februar 2021 bis 30. April 2021 in Betrieb. Auf der Internetplattform www.ag.ch/steuern finden Sie zudem nützliche Infos und Merkblätter zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit den Einkommens- und Vermögenssteuern. Für Jugendliche ist unter www.steuern-easy.ch eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Bei allgemeinen Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung wenden Sie sich an das Steueramt Oeschgen.
Wir bitten Sie, der Steuererklärung lediglich Belegkopien und keine Originale beizulegen. Aus Verfahrensgründen werden keine Belege retourniert. Zudem ist es wichtig, dass Sie die Steuererklärungsformulare an den dafür vorgesehener Stelle unterschreiben, bevor Sie die Unterlagen absenden.
Am 31. Januar 2021 konnte die Oeschger Stimmbevölkerung über zwei Varianten zur Schulraumerweiterung abstimmen. Von 710 Stimmberechtigten gingen 382 gültige Stimmrechtsausweise ein. Das ergibt eine Stimmbeteiligung von 53.8%.
Folgendes Ergebnis wurde von den Stimmenzählern im Wahlbüro ausgezählt:
Variante A2, Container:
JA: 196
NEIN: 150
Leer: 36
Variante C, Aufstockung Pausenhalle:
JA: 321
NEIN: 48
Leer: 13
Beide Varianten erreichten das absolute Mehr. Entschieden hat deshalb die Stichfrage:
Variante A2, Container: 166 Stimmen
Variante C, Aufstockung Pausenhalle: 203 Stimmen
Leer: 13 Stimmen
Die Oeschger Stimmbevölkerung hat sich für die Aufstockung der Pausenhalle ausgesprochen. Gegen den Entscheid kann kein Referendum ergriffen werden. Der Gemeinderat bedankt sich für die vorausgegangenen angeregten Diskussionen zu den zwei Varianten und die hohe Stimmbeteiligung bei der Abstimmung.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Yves Keiser, Oeschgen, Erneuerung Umgebung und Einbau Nasszelle, Parzelle 895
Baugesuch-Nr.: 01/2021
Bauvorhaben: Austausch bestehender AVIA Reklamen
Bauherrschaft: Moveri AG, Spittelweg 1, 5034 Suhr
Grundeigentümer: LF Immobilien AG, Hauptstrasse 142, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Neonwidmer AG, Werbeanlagen, Weidenweg 18, 4147 Aesch
Ort / Zone: Hauptstrasse 142, Parzelle 692, Gewerbezone
Baugesuch-Nr.: 02/2021
Bauvorhaben: Terrassen-Überdachung Nordostseite
Bauherrschaft: Bruno Döbeli, Römerstrasse 294, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Bruno Döbeli, Römerstrasse 294, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Bruno Döbeli, Römerstrasse 294, 5072 Oeschgen
Ort / Zone: Römerstrasse 294, Parzelle 658, Wohn- und Gewerbezone
Die Baugesuche liegen vom 4. Februar bis 4. März 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Januar 2021
Aufgrund der geringen Auslastung der GA-Tageskarten, unter anderem wegen Covid-19, behält sich der Gemeinderat vor, vorerst keine Tageskarten anzubieten. Im Frühjahr 2021 wird die aktuelle Lage erneut geprüft und entschieden, ob Oeschgen weiterhin Tageskarten
Am Mittwochnachmittag, 3. Februar 2021, findet von 1330 bis 1400 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Während der öffentlichen Auflage vom 1. Dezember 2020 bis am 30. Dezember 2020 sind keine Einwendungen gegen die publizierten Signale Tempo-30 eingegangen. Die Ausführung der Signale und Markierungen T-30 erfolgt im April/Mai 2021. Gleichzeitig wird die Schulwegquerung bei der Binzstrasse und bei der Kirche mit entsprechenden Signalen und Markierungen akzentuiert.
Wie in der Einladung zur Urnenabstimmung zum Traktandum Schulraumerweiterung erwähnt, konnten bis Freitag, 22. Januar 2021, Verständnisfragen an den Gemeinderat eingereicht werden. Die Antworten dazu sind auf www.oeschgen.ch-Politik-Wahlen/Abstimmungen aufgeschaltet und bei der Gemeindekanzlei einsehbar.
Die Interaktion ist mit dieser Beantwortung der Verständnisfragen abgeschlossen. Auf Fragen zum Abstimmungsprozedere wird weiterhin eingegangen.
Aufgrund der aktuellen Situation kann weder an einer Einwohnergemeindeversammlung noch an einem Informationsanlass eine Diskussion geführt werden. Für die Meinungsbildung haben die StimmbürgerInnen auf einer Diskussionsplattform die Möglichkeit, dies nachzuholen. Den Link finden Sie auf www.oeschgen.ch unter «Politik / Wahlen und Abstimmungen». Um mitdiskutieren zu können, ist eine Registration erforderlichl.
Nach dem Versand der Unterlagen zum kommunalen Urnengang vom 31. Januar 2021 hat die Gemeindekanzlei festgestellt, dass bei einigen Stimmberechtigten noch Unklarheiten bezüglich der Abstimmungsmöglichkeiten vorhanden sind. StimmbürgerInnen, welche eine Schulraumerweiterung grundsätzlich ablehnen, können bei Variante 1 und 2 NEIN schreiben. Bei einer grundsätzlichen Befürwortung ist bei beiden Varianten JA zu schreiben. Trotzdem werden sie gebeten, bei der Stichfrage eine Variante auszuwählen.
Bei der Auszählung der Stimmen werden die NEIN-Stimmen auch berücksichtigt. Haben beide Varianten einen höheren NEIN- als JA-Anteil, sind beide Varianten abgelehnt. Bei Fragen zum Abstimmungsprozedere steht die Gemeindekanzlei zur Verfügung (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20)
Am kommenden kommunalen Urnengang vom 31. Januar 2021 werden den Stimmbürgern zwei Varianten vorgeschlagen. Damit sich die StimmbürgerInnen ein Bild von den vorgeschlagenen Bauvorhaben machen können, wurden die Hauptkuben der beiden Schulraumerweiterungen örtlich profiliert. Die Profile sind bis am 31. Januar 2021 bei der Schule aufgestellt.
Amanda Wolf (Acryl) und Simon Bryner (Öl) zeigen ihre gemalten Bilder im Gemeindehaus Oeschgen. Diese sind zugänglich während den Schalteröffnungszeiten der Verwaltung. Die Ausstellung dauert bis 23. Dezember 2021.
An der Sommergemeindeversammlung vom 11. September 2020 wurde dem Verpflichtungskredit für die «Erneuerung der IT Gemeindeverwaltung» zugestimmt. Seit Mitte Dezember 2020 arbeitet die Verwaltung mit der neuen Software. Im 2021 folgt der Anschluss der neuen Hardware, womit die Umstellungsarbeiten dann abgeschlossen sind. Aufgrund dieser Umstellung kann es zu Verzögerungen kommen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Personen, welche ein Jahresabonnement bzw. ein Streckenabonnement ausserhalb des TNW-Gebiets besitzen, können gegen Vorweisung des Quittungsbeleges am Schalter der Gemeindeverwaltung den Gemeindebeitrag von Fr. 200.00 (pro Jahr) beziehen.
Alteisensammlungen im 2021:
Donnerstag, 18. März und Donnerstag, 16. September
Papiersammlungen im 2021:
Freitag, 19. März und Freitag, 17. September
Ort: Brückenwaage
Wer im 2020 schon eine Karte gekauft hat, wird in den nächsten Tagen das Informationsschreiben mit Einzahlungsschein für die Grüngutkarte 2021 erhalten. Nach Bezahlung der Gebühr von Fr. 100.00 erhalten Sie die Grüngutkarte im Kreditkartenformat per Post zugestellt. Die Grüngutkarte kann auch am Schalter gegen Barzahlung bezogen werden. Die Bevölkerung wird gebeten, die Grüngutkarte bei der Entsorgung auf sich zu tragen und auf Verlangen vorzuweisen. Die Grüngutsammelstelle bei der Firma P. Pfister AG ist am Mittwoch und Freitag 07.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr und am Samstag von 07.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.00 Uhr geöffnet.
Wer bis anhin oder im letzten Jahr keine Grüngutkarte bezogen hat und für das Jahr 2021 gerne eine erwerben möchte, kann dies telefonisch oder per Mail der Finanzverwaltung mitteilen (062 865 60 22, finanzverwaltung@oeschgen.ch). Bitte teilen Sie uns auch mit, falls Sie in Zukunft keine Grüngutkarte mehr benötigen.
Bis am 31. Januar 2021 kann noch mit der Jahreskarte 2020 entsorgt werden.
Die Ärztliche Notrufnummer des Aargauischen Ärzteverbandes 0900 401 501 ist bis auf Weiteres für die Aargauer Bevölkerung kostenlos. Dies aufgrund der hohen Nachfrage und des erhöhten Informationsbedarfs im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dem Start der Impfkampagne am 5.1.2021. Die Ärztliche Notfallnummer Aargau ist für medizinische Fragen bestimmt. Weitere Informationen rund um das Impfen finden sich auf den Websites des Kantons Aargau (www.ag.ch), des Kantonsspitals Aarau (www.ksa.ch) und des Kantonsspitals Baden (www.ksb.ch) sowie bei der Corona-Info-Hotline des Kantons Aargau unter der Telefonnummer 062 835 51 10.
Anders als an einer Gemeindeversammlung erfolgt bei einer Urnenabstimmung keine Diskussion. Die für den 13. Januar 2021 geplante Informationsveranstaltung musste aufgrund der aktuellen Situation abgesagt werden. Damit die Diskussion und die Meinungsbildung trotzdem stattfinden können, ist der Link zur entsprechenden Plattform auf www.oeschgen.ch unter «Politik / Wahlen und Abstimmungen» aufgeschaltet. Des Weiteren können Fragen direkt an den Gemeinderat bis Freitag, 22.01.2021 eingereicht werden; diese werden alle am 25.01.2021 beantwortet und anonymisiert ebenfalls auf www.oeschgen.ch aufgeschaltet.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2020 am 3. Januar 2021 in Rechtskraft erwachsen.