Mitteilungen Archiv
Juli 2022
An der Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat konsultativ über die Zukunft des Milchhüsli abstimmen lassen. Der Gemeinderat wollte von der Bevölkerung wissen, ob das Milchhüsli saniert oder abgerissen werden soll. Das Ergebnis hat ergeben, dass eine Sanierung des Milchhüsli weiterverfolgt werden soll. Der Gemeinderat hat daraufhin angekündigt, eine Arbeitsgruppe zu gründen, welche die künftige Nutzung des Milchhüsli bestimmen soll. Interessierte dürfen sich bis Ende Juli an die Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20) melden.
Ab Mitte Juli gibt es in Oeschgen neu ein Reservationssystem, mit welchem die Gemeinde- und Schulliegenschaften der Gemeinde Oeschgen online reserviert werden können. Den Link für das Reservationssystem finden Sie auf unserer Webseite unter Online-Schalter | Raumbenützung Oeschgen oder unter Leben & Gesellschaft | Reservationen. Wir bitten Sie, dass Antragsformular, welches bis jetzt benutzt wurde, nicht mehr zu nutzen, sondern direkt Ihre Reservation online zu tätigen. Bei Fragen zur Nutzung steht Ihnen die Gemeindekanzlei zur Verfügung.
Die Protokolle der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 sind nun auf der Webseite der Gemeinde Oeschgen unter Politik | Gemeindeversammlung einsehbar. Gemäss einer Empfehlung des Kantons Aargau wurde in den Protokollen die Namen der Personen, welche sich an der Gemeindeversammlung gemeldet haben, geschwärzt, da politische Meinungsäusserungen als sehr schützenswerte Daten gelten.
Aufgrund Wartungsarbeiten der Swisscom werden am 14. Juli das Internet und der Festnetzanschluss der Gemeindeverwaltung Oeschgen unterbrochen. Somit sind wir an diesem Tag telefonisch nicht erreichbar. Damit Sie trotzdem mit uns in Kontakt bleiben können, bitten wir Sie uns an diesem Tag per E-Mail (gemeindekanzlei@oeschgen.ch) zu kontaktieren.
- Stocker Fräsen + Metallbau; Erstellen Lagerplatz mit Kiesplatz und Autoabstellplatz, Aufstellung Büro- und Metallcontainer, Parzelle 672
- Thomas Rohner + Jennifer Rankin; Autoabstellplatz, Parzelle 962
- Ernst + Barbara Stierli; Ersatz Ölheizung durch eine innenstehende Luft-/Wasser-/ Wärmepumpe, Parzelle 458
- Dietrich Schib; Wärmepumpe Aussengerät und Pergola, Parzelle 916
Aufgrund Wartungsarbeiten wird am 14. Juli das Internet und der Festnetzanschluss der Gemeindeverwaltung Oeschgen unterbrochen. Somit sind wir an diesem Tag nicht telefonisch erreichbar. Damit Sie trotzdem mit uns in Kontakt bleiben können, bitten wir Sie uns an diesem Tag per E-Mail (gemeindekanzlei@oeschgen.ch) zu kontaktieren.
Die Gemeinde Oeschgen ist eine aufstrebende Gemeinde im oberen Fricktal mit rund 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Zur Unterstützung und Stellvertretung der Leiter Hauswartdienste und des Leiters Bauamtes suchen wir per 1. Januar 2023 oder nach Vereinbarung eine/n
Mitarbeiter(in) Hauswartdienste/Bauamt (60%)
Ihre Hauptaufgaben:
- Mitarbeit bei der Reinigung und dem Unterhalt sämtlicher Gemeinde- und Schulliegenschaften
- Mitarbeit im Unterhalt und Pflege von gemeindeeigener Strassen, Wege, Plätze und Grünflächen
- Mitarbeit bei der Entsorgung von Abfällen
- Mitarbeit Winterdienst und Pikettdienst nach Absprache
- Mitarbeit Pikettdienst Wasserversorgung nach Absprache
- Mitarbeit bei allgemeinen Bauamtstätigkeiten
Ihre Qualifikationen:
- Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt oder gleichwertige Ausbildung und/oder abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf
- Gewandtheit im Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
- Geschick im Umgang mit der Bevölkerung, Behörden und Kindern
- Exakte Arbeitsweise
- Flexibilität, Kreativität, selbständig, zuverlässig, teamfähig, handwerkliches Geschick und Organisationsgeschickt
- Führerausweis Kat. B
Ihre Zukunft:
- Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem gut funktionierenden Team
- zeitgemässe Anstellungsverhältnisse
- Unterstützung in der Aus- und Weiterbildung
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Gemeindeschreiberin Svenja Schmid (062 865 60 20) gerne zur Verfügung. Fühlen Sie sich angesprochen? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen mit Gehaltsvorstellung bis am 12. August 2022 an den Gemeinderat Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen oder per Email an: gemeindekanzlei@oeschgen.ch.
Von Mitte Juli bis Ende August sind die verantwortlichen Personen der Gemeinden unterwegs (evtl. einfügen der Namen der verantwortlichen Personen). Sie kontrollieren das Gemeindegebiet und die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall und Ambrosia-Pflanzen.
Feuerbrand
Feuerbrand ist eine hoch ansteckende Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit im Frühjahr erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) sowie einige Zierpflanzen (alle Cotoneasterarten, Scheinquitte, Feuerdorn u. a.) und Wildgehölze (Weissdorn, Felsenbirne, Vogelbeere u.a.).
Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!)
Ambrosia
Ambrosia ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihren Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Um eine weitere Ausbreitung der Ambrosia zu verhindern, müssen Befallsherde möglichst schnell entdeckt und vernichtet werden. Dies geschieht durch Ausreissen der Ambrosiapflanzen und Entsorgung mit dem Hauskehricht.
Verdacht melden
Bei Verdacht auf Feuerbrandbefall, Ambrosiapflanzen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder direkt an die verantwortliche Person der Gemeinde, Alexander Riner, 079 582 62 91. Die verantwortliche Person wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen.
Vom 11. – 22. Juli 2022 finden in der Turnhalle die Bauarbeiten an der Fensterfront statt. Während dieser Zeit ist die Turnhalle nicht benutzbar. Aufgrund von Bauarbeiten im Geräteraum kann es vorkommen, dass nach dem 22. Juli 2022 sporadisch Turngeräte in der Turnhalle stehen werden. Garderoben und Aussenanlagen sind weiterhin benutzbar. Vielen Dank für das Verständnis.
Baugesuch-Nr.: 19/2022
Bauvorhaben: Sichtschutz, Geländer, Sitzplatzüberdachung
Bauherrschaft: Rocco und Melanie Giglio, Oberer Mühlerain 461, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Rocco und Melanie Giglio, Oberer Mühlerain 461, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Rocco und Melanie Giglio, Oberer Mühlerain 461, 5072 Oeschgen
Ort / Zone Oberer Mühlerain 461, Parzelle 936, Wohnzone 2A
Das Baugesuch liegt vom 11. Juli bis 09. August 2022 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Juni 2022
Für den Umzug der ukrainischen Personen in die Wohnung suchen wir Freiwillige, die in der ersten Juli-Woche (genaues Datum wird noch bekannt gegeben) beim Bezug der Wohnung mithelfen (Transport, Möbel zusammensetzen, etc.).
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei gemeindekanzlei@oeschgen.ch, 062 865 60 20 oder am Schalter der Gemeindekanzlei. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Für die ukrainischen Personen in Oeschgen suchen wir diverse Möbel und Artikel für den Hausrat (gut erhalten und sauber) z.B.
Kleiderschrank
Betten mit Lattenrost und Matratzen
Bettwäsche
Bettdecke-/kissen
Sofa/Sessel
Tisch
Stühle
Geschirr, Besteck, Pfannen/Kochtöpfe, Gläser
Besen/Staubsauger
Dusch/Handtücher
Wer entsprechende Einrichtungsgegenstände gratis abgeben kann, meldet sich bitte mit Fotos der Möbel/Utensilien via gemeindekanzlei@oeschgen.ch, 062 865 60 20 oder am Schalter der Gemeindekanzlei. Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Hauswart Marin Hollinger ist nach seinem unfallbedingten Ausfall wieder regelmässig für die Gemeinde im Einsatz. Er wird vorübergehend noch von Markus Hurt unterstützt.
Der Gemeinderat Oeschgen bedankt sich bei allen Personen, welche am letzten Freitag, 17. Juni 2022 an der Ortsbürger- und/oder Einwohnergemeindeversammlung teilgenommen haben und sich aktiv am Geschehen der Gemeinde beteiligt haben. Folgende Beschlüsse wurden an den Gemeindeversammlungen gefasst:
Ortsbürgergemeindeversammlung:
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. November 2021 - Angenommen
- Jahresrechnung 2021- Angenommen
- Aufnahmen ins Ortsbürgerrecht
- Aufnahme von Inga Tjorven Herzog – Zugestimmt
- Aufnahme von Annika Finja Herzog – Zugestimmt
- Aufnahme von Svenja Lenz Herzog – Zugestimmt
Einwohnergemeindeversammlung:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. November 2021 - Angenommen
- Jahresrechnung 2021 - Angenommen
- Einbürgerungen
- Zusicherung des Bürgerrechts an Armend Frrokaj - Zugestimmt
Gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung kann gemäss Gemeindeordnung § 11 Abs. 2 das Referendum innert 30 Tagen ab Publikation der Beschlüsse eingereicht werden. Dafür müssen die Unterschriften von 20% der Stimmberechtigten innert der besagten Frist bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Baugesuch-Nr.: 17/2022
Bauvorhaben: 3 Amphibientümpel unter Hochspannungsmasten
Bauherrschaft: Pro Natura, 4053 Basel
Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Oeschgen und Edith Plattner, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Naturschutzlösungen, 3006 Bern
Ort / Zone Chilholz und Buhalde, Parzellen 371, 195, 219, Landwirtschaftszone
Das Baugesuch liegt vom 24. Juni 2022 bis 23. Juli 2022 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
- Ingrid und Jean-Jacques Golay, Errichten einer Photovoltaikanlage, Parzelle 396
- Beat und Heidi Schlienger, Vorplatz mit Verbundsteinen verlegen, Parzelle 642
Der Gemeinderat hat am 13. Juni 2022 den Erschliessungsplan «Bölli-Langenfeld» gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 18. Juli 2022 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans «Bölli-Langenfeld» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Die Gemeindekanzlei wird während den Sommerferien wie folgt geöffnet sein:
Montag: 08:30 – 11:30 / 14:00 – 18:00 // Dienstag – Donnerstag: 08:30 – 11:30 // Freitag: geschlossen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich. Vielen Dank für das Verständnis.
Die letzte Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause wird am 4. Juli 2022 stattfinden. Anträge sind bis am Donnerstag, 30. Juni 2022 um 12 Uhr der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach der Sommerpause findet die nächste Gemeinderatssitzung am 8. August 2022 statt und wird anschliessend wieder alle 2 Wochen jeweils am Montagabend stattfinden.
Infos zu Veranstaltungen im Juli sind unter www.jurapark-aargau.ch/veranstaltungen oder www.landschaftsmedizin.com ersichtlich.
Der Gemeinderat wie auch das Schlösslipost-Team sind interessiert an alten Fotos von Oeschgen. Wenn Sie noch alte Fotos zu Hause haben, sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich bei der Gemeindekanzlei melden (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.
Ende März 2022 ist der Baustart für die Schulraumerweiterung erfolgt. Die Arbeiten laufen planmässig voran.
Die Rohbauarbeiten werden bis Ende Juni 2022 fertiggestellt. Bis zum Ende der Sommerferien ist der Holzbau, die Fenstermontage und der Durchbruch zum Schulhaus erstellt. Die Rohbauinstallationen der Haustechnik starten Mitte Juli 2022. Auf der Website www.oeschgen.ch > Aktuelles > Schulraumerweiterung – Aufstockung Pausenhalle sind nun News und Ansichten zur Schulraumerweiterung aufgeschaltet.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Emanuel und Ylenia Erb, Errichten eines Spielgerätes, Parzelle 577
Der Gemeinderat hat am 30. Mai den Gestaltungsplan "Müllerai" gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 2. Juli 2022 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes «Müllerai» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Baugesuch-Nr.: 14/2022
Bauvorhaben: Ersatz bestehendes Dach Sitzplatz – Glasdach, Geländern mit Glasfüllung, Schiebewand Glas
Bauherrschaft: Andreas und Erika Wolf, Sonnhalde 377, 5072 Oeschgen
Grundeigentümer: Andreas und Erika Wolf, Sonnhalde 377, 5072 Oeschgen
Projektverfasser: Schnetzler Metallbau AG, 5080 Laufenburg
Ort / Zone Sonnhalde 377, Parzelle 889, Wohnzone 2A
Das Baugesuch liegt vom 7. Juni 2022 bis 6. Juli 2022 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Mai 2022
Dem Gemeinderat ist aufgefallen, dass vermehrt auf fremden Parzellen, insbesondere im Bereich der Wolfgartenstrasse, parkiert wird. Der Gemeinderat bittet darum, dass nicht auf fremden Parzellen parkiert wird. Zudem bittet der Gemeinderat die Nutzenden der Turnhalle um Parkieren auf den Schulparkplätzen.
Der Gemeinderat bedauert mitteilen zu müssen, dass die Bundesfeier am 1. August abgesagt werden muss, da kein Organisator gefunden werden konnte. Der Gemeinderat hofft, dass im 2023 wieder eine Bundesfeier stattfinden kann.
Bäume und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken auf mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 80 cm und 3 m ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Grundbesitzer werden gebeten, das Zurückschneiden bis am 30. Juni 2022 vorzunehmen. Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.
Am Samstag, 4. Juni 2022, findet das 1. Strassenfest in Oeschgen statt. Die Mitteldorfstrasse wird deshalb zwischen der Kirche und dem Beginn der Baustelle während der Zeit von 12.45 Uhr bis 02:00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt via Signalisation.
Die Zivilschutzorganisation (ZSO) Oberes Fricktal ist mit rund 300 Zivilschutzangehörigen für die Sicherstellung der Katastrophen- und Nothilfe in 16 Gemeinden zuständig. Per 1. Januar 2023 oder nach Vereinbarung wird ein handwerklich begabter Anlagen- und Materialverantwortlicher - Kommandant Stv. (m/w/d), 80 % mit Arbeitsort Frick, gesucht.
Bitte beachten Sie das eingefügte PDF.
Ab der kommenden Woche wird mit dem Rückbau der restlichen bestehenden Spielgeräte und anschliessend mit der Neugestaltung begonnen. Ab dem Zeitpunkt der Bautätigkeiten ist der Spielplatz Brückenwaage für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich. Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
In der Dorfkernzone gibt es erhöhte Anforderungen an die Gestaltung von Solaranlagen als in den restlichen Wohnzonen. Wer in der Dorfkernzone eine Solaranlage montieren möchte, muss ein ordentliches Baugesuchsverfahren durchlaufen. Für die künftige einheitliche Gestaltung der Solaranlagen hat der Gemeinderat ein Merkblatt zur Gestaltung von Solaranlagen in der Dorfkernzone erstellt, welches für die Erteilung von Baubewilligungen verbindlich ist. Das Merkblatt wird durch die Gemeindekanzlei auf der Website www.oeschgen.ch aufgeschaltet. Sie werden das Merkblatt im Online-Schalter unter der Rubrik «Raumplanung inkl. Gebührenreglement BNO» finden. Bei Fragen zum Merkblatt dürfen Sie sich an die Gemeindekanzlei wenden (062 865 60 20 oder gemeindekanzlei@oeschgen.ch)
Der Gemeinderat hat die Broschüre für die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 verabschiedet und für den Druck freigegeben. Folgende Geschäfte wurden vom Gemeinderat traktandiert:
Einwohnergemeindeversammlung:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. November 2021
- Rechenschaftsbericht über das Jahr 2021
- Jahresrechnung 2021
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Frrokaj Armend
- Verschiedenes
Ortsbürgergemeindeversammlung:
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. November 2021
- Rechenschaftsbericht 2021
- Jahresrechnung 2021
- Aufnahme von Inga Tjorven Herzog ins Ortsbürgerrecht von Oeschgen
- Aufnahme von Annika Finja Herzog ins Ortsbürgerrecht von Oeschgen
- Aufnahme von Svenja Lena Herzog ins Ortsbürgerrecht von Oeschgen
Verschiedenes
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Ingrid und Jean-Jacques Golay, Verglasung Carport und Umnutzung in Freizeitraum, Parzelle 396
- Andreas und Iryna Lützelschwab, Ersatz bestehende Wärmepumpe, Parzelle 189
- Rebecca und Michel Mrose, Neubau Einfamilienhaus, Parzelle 249
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzenarten, die sich bei uns rasch ausbreiten und einheimische Arten verdrängen. Bachufer können von solch eingewanderten Arten besiedelt werden und so destabilisiert werden. Dies wäre auch für Wildbienen, Käfer und Schmetterlinge fatal, welche auf spezifische Futterpflanzen angewiesen sind und die eingewanderten Arten nicht als Nahrungsgrundlage nutzen können.
Dieses Jahr möchte der Gewässerunterhalt des Kantons Aargau an der Sissle die Bekämpfung der Neophyten intensiver angehen. Ab Juni bis September 2022 wird deshalb eine Arbeitsgruppe der creaNatira GmbH die Sissle mehrmals begehen, um die Beseitigung dieser Arten in Angriff zu nehmen. Die Arbeitsgruppe wird die Bachufer ohne Voranmeldung begehen. Die Arbeitsgruppen tragen eine gelbe Leuchtweste und können sich ausweisen.
Die Arbeitsgruppen sind informiert, dass die Sissle wegen der Krebspest nicht betreten werden darf.
Falls in der Gemeinde bestehende Bekämpfungsaktionen lanciert oder geplant sind, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung.
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei René Binkert, Gewässerbeauftragter, E-Mail: rene.binkert@ag.ch
Am Donnerstag, 26. Mai 2022, Auffahrt und Donnerstag, 16. Juni 2022 Fronleichnam, findet die Kehrichtabfuhr nicht statt. Die Abfuhr wird jeweils am Freitag 27. Mai 2022 und 17. Juni 2022 nachgeholt. Bereitstellung des Kehrichts um 7.00 Uhr.
Die Gemeindeverwaltung Oeschgen hat am 16. Juni 2022 an Fronleichnam geschlossen. Bei Notfällen oder Todesfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Am Montag, den 20. Juni 2022 sind wir wieder zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.
Die Gemeindeverwaltung Oeschgen hat am 6. Juni 2022 an Pfingstmontag geschlossen. Bei Notfällen oder Todesfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Am Dienstag, den 7. Juni 2022 sind wir wieder zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.
Die Gemeindeverwaltung Oeschgen hat am 26. Mai 2022 an Auffahrt geschlossen. Bei Notfällen oder Todesfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Am Montag, den 30. Mai 2022 sind wir wieder zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 16. Mai 2022 die Broschüre für die Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 verabschiedet. Sie finden die Broschüre unten. Der Versand in die Haushaltungen erfolgt spätestens bis 3. Juni 2022.
Anbei die Resultate der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen vom 15. Mai 2022:
Anbei finden Sie den Untersuchungsbericht der Trinkwasserkontrolle vom 29.04.2022 in Oeschgen.
Die Regionalschiessanlage Schlauen wird von einem Gemeindeverband betrieben, dem die Gemeinden Eiken, Frick, Laufenburg und Oeschgen angehören.
Gemäss Art. 11 Abs. 1 der Satzungen können Budget 2023 sowie der Rechnungsauszug und der Rechenschaftsbericht 2021 zwischen dem 5. Mai und dem 3. Juni 2022, während den üblichen Schalteröffnungszeiten, bei den Gemeindekanzleien der erwähnten Verbandsgemeinden eingesehen werden.
Gemeindeverband RSA Schlauen
Der Bund und Kanton unterbreiten am 15. Mai 2022 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
- Vorlage 1: Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz)
- Vorlage 2: Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und ZeIlen (Transplantationsgesetz)
- Vorlage 3: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen Nr. 1052/2013 und 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
- Vorlage 4: Volksinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung (Amtsenthebungsinitiative)
- Vorlage 5: Änderung Steuergesetz
In diesem Zusammenhang ruft das Wahlbüro die Vorgaben für die briefliche Stimmabgabe in Erinnerung:
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Wahlunterlagen möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel (NICHT FALTEN / NICHT TRENNEN) in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können das Antwort-Kuvert bis spätestens Sonntag, 15. Mai 2022, 09.00 Uhr, in den Gemeindebriefkasten werfen. Bei postalischer Stimmabgabe muss das Antwort-Kuvert bis spätestens am Dienstagabend, 10. Mai 2022, der Post übergeben werden, damit eine rechtzeitige Zustellung ins Wahlbüro sichergestellt werden kann.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Nicole Dinkel und Tim Grotthaus, Abbruch bestehende Garage und Neubau Carport, Parzelle 464
Esther Giordano (Acryl) zeigt ihre gemalten Bilder im Gemeindehaus Oeschgen. Diese sind zugänglich während den Schalteröffnungszeiten der Verwaltung. Die Ausstellung dauert bis 30. September 2022.