Nach dem Versand der Unterlagen zum kommunalen Urnengang vom 31. Januar 2021 hat die Gemeindekanzlei festgestellt, dass bei einigen Stimmberechtigten noch Unklarheiten bezüglich der Abstimmungsmöglichkeiten vorhanden sind. StimmbürgerInnen, welche eine Schulraumerweiterung grundsätzlich ablehnen, können bei Variante 1 und 2 NEIN schreiben. Bei einer grundsätzlichen Befürwortung ist bei beiden Varianten JA zu schreiben. Trotzdem werden sie gebeten, bei der Stichfrage eine Variante auszuwählen.
Bei der Auszählung der Stimmen werden die NEIN-Stimmen auch berücksichtigt. Haben beide Varianten einen höheren NEIN- als JA-Anteil, sind beide Varianten abgelehnt. Bei Fragen zum Abstimmungsprozedere steht die Gemeindekanzlei zur Verfügung (gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder 062 865 60 20)