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Hundekontrolle

AMICUS – die Hundedatenbank für die Schweiz

Seit dem 1. Januar 2016 sind alle Hunde in der Schweiz auf der Hundedatenbank AMICUS registriert. 

Die Hundehalter melden der Gemeinde innert 10 Tagen den Halterwechsel, den Tod des Hundes, die Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen gemäss § 9 Abs. 4 HuG vom 15.03.2011.

Ab 01.März 2024 entfällt die unterjährige Hundetaxe. Die Steuer wird 1x pro Jahr verrechnet (Stichtag 30. April). Damit entfällt auch die Taxe bei einem Kantonswechsel. Taxpflichtig sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat (auch Zucht).

 

 

 

Kontakt

Gemeindehaus
Mitteldorfstrasse 60
5072 Oeschgen

Tel. 062 865 60 20


gemeindekanzlei@oeschgen.ch
www.oeschgen.ch

Öffnungszeiten

Montag
08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00

Dienstag bis Donnerstag
08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 

Freitag
geschlossen

 

An folgenden Tagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen:

23. Oktober 2024, Nachmittag 

24. Dezember 2024 - 05. Januar 2025